Ab dem 1. Juli 2017 wird im Land Bremen eine Wettbürosteuer erhoben. Dieser Steuer unterliegen alle Betriebe, die das Vermitteln und Verfolgen von Wetten anbieten. Die Steuer beträgt je Bildschirm pro Monat 60 Euro. Betreiberinnen und Betreiber müssen die Wettbürosteuer selbst anmelden und bis zum zehnten Tag des Folgemonats überweisen. Damit ist die Steuer erstmals bis zum 10. August 2017 an die zuständige Steuerstelle zu melden und abzuführen.
Die Wettbürosteuer wird seit einigen Jahren von immer mehr Gemeinden in Deutschland erhoben. Sie existiert beispielsweise bereits in zahlreichen Städten Nordrhein-Westfalens, so zum Beispiel in Dortmund, Düsseldorf, Duisburg und Essen. Dort wird die Steuer im Gegensatz zu Bremen anhand der Größe des Wettbüros bestimmt. Das Land Bremen besteuert nach Anzahl der Bildschirme. Bisher zahlen Wettbüros im Land Bremen weder Vergnügungs- noch Wettbürosteuer.
Weitere Informationen gibt es bei den zuständigen Steuerstellen. Für die Stadt Bremen ist das Finanzamt Bremen, für die Stadt Bremerhaven ist der Magistrat Bremerhaven, Steueramt, verantwortlich
Im Internet gibt es die erforderlichen Vordrucke zum Herunterladen:
Stadtgemeinde Bremen
www.finanzen.bremen.de/steuern/gemeindesteuern/wettbuerosteuer-54773
Stadt Bremerhaven
www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik/buergerservice/adressen-oeffnungszeiten/steueramt-wettbuerosteuer.48181.html
Die zur Abgabe der Wettbüro-Steuer verpflichteten Personen sind gebeten, stets den Vordruck "Wettbürosteuer-Anmeldung" und die "Anlage zur Wettbürosteuer-Anmeldung" zu verwenden.