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Der Senator für Finanzen

Wichtiger Schritt zur Verhinderung von Steuervermeidung und Geldwäsche

Mehrheit für Bundesratsantrag von Baden-Württemberg und Bremen

02.06.2017

"Steuervermeidung, Geldwäsche und andere Arten von Wirtschafts- und Finanzkriminalität kosten die europäischen und somit auch die deutschen Steuerzahler jährlich Milliardensummen. Geld, das dringend benötigt wird und zur Finanzierung staatlicher Aufgaben fehlt. Das Waschen von Erlösen aus kriminellen Tätigkeiten sowie die Verschleierung von Eigentumsverhältnissen dienen außerdem oft der Finanzierung von Terrorismus", erklärte Finanzsenatorin Karoline Linnert heute (2. Juni 2017) im Bundesrat in Berlin anlässlich der Entscheidung über das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Sie begrüßte ausdrücklich die geplante Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters, das Klarheit über Besitzverhältnisse von (Briefkasten-) Firmen schafft. "Das Transparenzregister wird erstmalig einen vollumfassenden Überblick über den jeweiligen wirtschaftlichen Eigentümer eines Unternehmens im jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union geben."

Der Bundesrat stimmte in diesem Zusammenhang einem Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bremen zu. Er fordert die Bundesregierung auf, sich bei den aktuellen Verhandlungen über eine Änderung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie für einen umfassenden öffentlichen Zugang zum Transparenzregister einzusetzen. Bisher ist geplant, den Einblick ins Register nur "Personen mit berechtigtem Interesse" zu gestatten. Karoline Linnert betont: "Gerade bei der Aufdeckung von Briefkastenfirmen zur Verschleierung von Vermögen oder zum Zwecke der Geldwäsche waren in der Vergangenheit zudem oftmals nicht nur Behörden, sondern auch eine Vielzahl anderer Personen, im Falle der besonders prominenten Panama-Papers maßgeblich vor allem Journalisten, beteiligt. Auch das ist ein klares Argument dafür, grundsätzlich jeder Person die Einsichtnahme in das Transparenzregister ohne weitere Voraussetzungen zu gestatten. Auch die Vergleichbarkeit zwischen dem Transparenzregister und dem Handelsregister spricht eindeutig für eine öffentliche Ausgestaltung des Zugangs zum Transparenzregister, da die dort gespeicherten Daten denen im öffentlich zugänglichen Handelsregister ähneln."

Ansprechpartnerin für die Medien ist Dagmar Bleiker, Pressesprecherin bei der Senatorin für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072