Alleinerziehende sollen noch im Juli Antrag stellen
28.06.2017"Die prekäre Situation vieler Alleinerziehender und ihrer Kinder wird gesehen und verstanden - das ist das politische Signal, das vom neuen Unterhaltsvorschussgesetz ausgeht und damit sehr zu begrüßen ist", erklärt Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe anlässlich der jüngsten Novelle des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG), das am 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Hauffe: "Dieser Schritt war lange eingefordert, dringend notwendig und erkennt nun endlich die Bedarfe, aber auch die große Leistung alleinerziehender Mütter und Väter an."
Das UVG sah bisher vor, dass der Staat einspringt, wenn ein Elternteil keinen oder kaum Unterhalt zahlt, aber nur für maximal sechs Jahre und bis das betreffende Kind 12 Jahre alt ist. Ab sofort sind Unterhaltsleistungen nach UVG bis zur Volljährigkeit möglich und Laufzeitbegrenzungen gelten nicht mehr. Beim Anspruch für Kinder unter 12 Jahren wird das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils weiterhin nicht berücksichtigt. "Allerdings gibt es Beschränkungen, die viele Alleinerziehende treffen. Hartz IV-Bezieherinnen, die Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren haben, werden nicht von der neuen Regelung profitieren, es sei denn, dass sie als so genannte Aufstockerinnen mindestens 600 Euro verdienen. Sie aber hätten es besonders nötig", sagt Ulrike Hauffe. Insofern komme die Neuregelung nur einigen Alleinerziehenden zugute, nämlich jenen, die dieses Mindesteinkommen erwirtschaften.
"Nun könnten wir sagen, dass es Müttern – Alleinerziehende sind zu 90 Prozent Frauen – durchaus zuzumuten ist sich einen Job zu suchen, wenn ihre Kinder älter sind, und es also an ihnen selbst ist, sich die geforderten 600 Euro zu verdienen, um dann Unterhaltsvorschuss beziehen zu können. Aber erstens leben oft noch jüngere Kinder im Haushalt, für die es Betreuung braucht. Und zweitens ist der Arbeitsmarkt in Bremen nicht so beschaffen, dass er diese Frauen mal eben mit Jobs versorgt, zumal alleinerziehende Frauen in Bremen auch im Bundesvergleich häufiger ohne Berufsausbildung da stehen", so Hauffe weiter. "Neben dieser völlig richtigen gesetzlichen Neuregelung brauchen wir also unverändert weitere Maßnahmen, die auf die Situation alleinerziehender Frauen zugeschnitten sind und ihnen Brücken aus der Armut bauen."
Die Landesfrauenbeauftragte rät allen Alleinerziehenden, für die der neue Unterhaltsvorschuss in Frage kommt, noch im Juli einen Antrag zu stellen. Zwar hat Sozialsenatorin Anja Stahmann aus organisatorischen Gründen die ersten Auszahlungen der erweiterten Leistung für voraussichtlich September angekündigt. Aber der Vorschuss wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. Nur unter sehr engen Voraussetzungen können auch Ansprüche für den Vormonat geltend gemacht werden, nicht aber für länger zurückliegende Zeiträume.
Telefonische Terminvereinbarungen nimmt das Bürgertelefon unter der Nummer 115 entgegen. Weitere Hinweise sowie die Antragsformulare finden Eltern im Serviceportal www.service.bremen.de unter dem Stichwort UVG.