Wochenlanger Streit zwischen senatorischer Behörde und Assistenzgenossenschaft gefährdet unterstützte Teilnahme von 60 Schülerinnen und Schülern nach Ferienende am Schulunterricht
14.07.2017Mit Nachdruck verlangt Senatorin Bogedan im Streit mit der Assistenzgenossenschaft ein Einlenken des Trägers, um die Versorgung der Schulkinder sicherzustellen.
"Seit Wochen wird mit der Assistenzgenossenschaft darüber verhandelt, welche Daten meinem Haus überlassen werden müssen, damit die persönlichen Assistenzen behinderter Schülerinnen und Schüler ihre Arbeit leisten können. Dem sind wir so weit wie möglich entgegengekommen", so Senatorin Bogedan.
Aus Sicht der Behörde müssen die Schulen wissen, wer aufgrund seiner Funktion in der Schule tätig wird, über welche Qualifikation diese Person verfügt und dass für die Person ein gültiges erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorliegt. Der Träger unterstellt, dass allein daraus eine Arbeitnehmerüberlassung und ein Weisungsrecht der Schulleitung abgeleitet werden kann. Dies weist die Senatorin zurück: "Der Vorwurf ist konstruiert. Wir beanspruchen ausdrücklich weder Weisungsrecht noch Arbeitnehmerüberlassung. Aber die Schulleitungen verfügen über das Hausrecht und sind verpflichtet, den reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten."
Für alle anderen Träger, die in Schulen tätig sind, stellen diese Bedingungen keinen Hinderungsgrund dar. Dass aufgrund ihrer veränderten Rechtsauffassung die Assistenzgenossenschaft als kleiner Träger die Versorgung der Kinder gefährdet, ist aus Sicht der Senatorin nicht nachvollziehbar. "Die Assistenzgenossenschaft soll wenigstens bis zur abschließenden Klärung der unterschiedlichen rechtlichen Auffassung im Sinne der Kinder einlenken", so Bogedan. Andernfalls müsse die Zusammenarbeit mit der Assistenzgenossenschaft aufgekündigt werden. "Sollte dies geschehen, erwarten wir zumindest die Unterstützung des Trägers dahingehend, dass möglichst viele Kinder ihre persönlichen Assistenzen unter veränderter Trägerschaft behalten können."
Ein Personalwechsel, der häufig bei Wechsel der Trägerschaft vorkommt, ist aus Sicht der Behörde nicht wünschenswert, weil sich in Einzelfällen daraus zusätzliche Belastungen für die Schulkinder ergeben können.