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Die Senatorin für Kinder und Bildung | Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Umstellung für Eltern in Elternvereinen sowie bei Tagesmüttern und Tagesvätern

Künftig berechnet Bildungsbehörde Zuschüsse und Beiträge

28.07.2017

Für zahlreiche Eltern von Kindergarten- und Krippengruppenkindern gibt es ab dem 1. August 2017 eine einheitliche Zuständigkeit bei der Senatorin für Kinder und Bildung für die Berechnung der Beiträge und die städtischen finanziellen Zuschüsse.
Das teilen die Senatorin für Kinder und Bildung sowie die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport mit. Betroffen sind Eltern, die ihre Kinder in einem Elternverein oder bei einer Tagesmutter respektive einem Tagesvater betreuen lassen. Alle Anträge für das Kindergartenjahr 2017/2018 werden ab August bei der Senatorin für Kinder und Bildung bearbeitet.
Anträge sind an die Senatorin für Kinder und Bildung, Rembertiring 8 – 12, 28195 Bremen, zu richten.