Der Landeswahlleiter teilt mit:
Am heutigen Freitag (28.07.2017) trafen der Landeswahlausschuss sowie der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 54 und 55 die Entscheidungen über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Bundestagswahl am 24. September 2017 im Land Bremen. Den Wahlausschüssen gehören unter dem Vorsitz des Landeswahlleiters Jürgen Wayand beziehungsweise der Kreiswahlleiterin Carola Janssen jeweils sechs Beisitzerinnen und Beisitzer aus verschiedenen Parteien an. Darüber hinaus wurden in den Landeswahlausschuss zwei Richterinnen und Richter des Oberverwaltungsgerichts berufen. Zu den öffentlichen Wahlausschusssitzungen waren auch die Vertrauenspersonen der Parteien eingeladen, die Wahlvorschläge für die Bundestagswahl eingereicht haben.
Für die Bundestagswahl am 24. September wurden im Land Bremen insgesamt 16 Landeslisten zugelassen (Reihenfolge des Stimmzettels):
Ein Wahlvorschlag wurde nicht zugelassen, da keine ausreichende Anzahl an Unterstützungsunterschriften vorgelegt werden konnte.
Der gemeinsame Kreiswahlausschuss beschloss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern für die Direktmandate in den zwei Bremer Wahlkreisen.
In beiden Wahlkreisen kandidieren:
Nur im Wahlkreis 55 Bremen II – Bremerhaven kandidieren:
Im Wahlkreis 54 wurde ein Wahlvorschlag zurückgewiesen; im Wahlkreis 55 waren es zwei nicht zugelassene Wahlvorschläge.