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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Öffentliche Anhörung zur Umbenennung des Schwerbehindertenausweises

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen teilen mit:

26.09.2017

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat den Senat im April einstimmig dazu aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Umbenennung des Schwerbehindertenausweises einzusetzen. Offen ist jedoch noch, wie er alternativ benannt werden soll. Teilhabeausweis ist ein Vorschlag.

Insbesondere jüngere Menschen mit Behinderungen fühlen sich stigmatisiert und sehen in dem bisherigen Namen eine Fokussierung auf ihre Behinderung. Eine öffentliche Anhörung soll Wünschen und Forderungen der Initiatoren und Betroffenen Raum geben, aber auch klären, welche Erwartungshaltungen mit einer Umbenennung verbunden sind. Die Ergebnisse der Anhörung sollen anschließend in eine eventuelle Bundesratsinitiative einfließen.

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen werden die Anhörung in Kooperation durchführen.
Die Ausweiserteilung liegt in der Zuständigkeit des Amtes für Versorgung und Integration Bremen (AVIB). Das AVIB gehört zum Geschäftsbereich des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, der vom Senat mit der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses beauftragt worden ist. Rund 60.000 Menschen sind im Land Bremen berechtigt, einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen.

Die Anhörung ist öffentlich und findet am Donnerstag, 28. September 2017 von 15.00 – 17.00 Uhr in der Bremischen Bürgerschaft, Sitzungsraum 1, statt.

Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Steinbrück, äußert sich wie folgt dazu:
„Verschiedentlich haben sich junge Menschen an meine Dienststelle gewendet, weil sie sich durch den Namen „Schwerbehindertenausweis“ diskriminiert fühlen. Es sind wohl deshalb junge Menschen, weil unter Jugendlichen ‚behindert‘ häufig als Schimpfwort verwendet wird. ‚Teilhabeausweis‘ halte ich für eine zeitgemäße Bezeichnung. Sie stellt nicht mehr das Defizit einer Person, nämlich die Behinderung, sondern die Teilhabe in den Mittepunkt, die verbessert werden soll. Allerdings mache ich mir keine Illusionen: allein eine Name führt nicht zur gleichberechtigen Teilhabe.“

Weitergehende Informationen (einschließlich Tagesordnung) finden sich auf der Homepage des Landesbehindertenbeauftragten unter:
www.behindertenbeauftragter.bremen.de/detail.php?gsid=bremen55.c.12220.de