Senatorin Stahmann will Stadt für Familien mit Kindern lebenswerter machen
Mit einem ressortübergreifenden Spielraumförderkonzept will Sozialsenatorin Anja Stahmann die Spielflächen in Bremen einer Bestandsaufnahme unterziehen und weiterentwickeln. "In diesem Prozess begreifen wir die Stadt als Lebensraum für Kinder und Jugendliche", sagte die Senatorin am heutigen Donnerstag (2. November 2017) in der Deputation für Soziales, Jugend und Integration. Das Konzept solle noch in dieser Legislaturperiode mit allen wesentlichen Akteuren besprochen und dann abschließend vorgelegt werden. "In allen Stadtteilen und in den neu entstehenden Quartieren müssen Plätze für Kinder und Jugendliche mitgedacht und eingerichtet werden", sagte sie, und verwies dabei unter anderem auf den Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2015.
"Wissenschaftliche Untersuchungen belegen den hohen Stellenwert, den das spontane freie Spiel draußen für die geistige und motorische Entwicklung von Kindern hat", sagte Senatorin Stahmann. "Kindgerechte Bewegungsräume im näheren Wohnumfeld und eine anregende Spielumgebung können die Motivation zum Spiel draußen sehr fördern." Dabei seien Spielflächen in den Wohnquartieren heute sehr ungleichmäßig verteilt.
Der Geburtenanstieg führe dazu, dass Bremen künftig mehr Spielgelegenheiten im öffentlichen Raum braucht, sagte die Senatorin weiter. Es entstünden neue Wohnquartiere, der Wohnungsbau werde weiter verstärkt, und durch Innenverdichtung könne es vorkommen, dass neu errichtete Kitas nicht über ausreichende eigene Spielflächen verfügten. So müssten öffentliche Spielflächen in unmittelbarer Nähe zur Mitbenutzung einbezogen werden. "Das alles müssen wir in den Blick nehmen, damit junge Familien mit Kindern Bremen als attraktive Stadt wahrnehmen."
Während die Förderung von Kindern und Jugendlichen in sozial benachteiligten Stadtgebieten an Bedeutung gewinnt, wenn soziale Unterschiede ausgeglichen werden sollen, haben gleichzeitig der Ausbau von Kindertagesbetreuung und Ganztagsschulen Auswirkungen auf die Zeitkontingente von Kindern für freies Spiel: "Ausgehend von diesen Entwicklungen und Anforderungen wollen wir ein Spielraumförderkonzept entwickeln, das zu unserer Stadt passt", sagte Senatorin Stahmann.
Zu den Spielflächen zählen nicht nur rund 200 öffentlichen Spielplätze auf knapp 72 Hektar (umgerechnet rund 100 Fußballfelder), sondern auch zahlreiche Schulhöfe und Kita-Außengelände, die zeitweise zugänglich sind, sowie etliche öffentliche Grünflächen. Als Grundlage für das Spielraumförderkonzept entsteht derzeit ein vollständiges Kataster aller bespielbaren Flächen der Stadt.
Zum Hintergrund:
Das bis heute gültige Konzept "Spiel und Bewegung im öffentlichen Raum" aus dem Jahr 2002 legt eine Spielfläche von drei Quadratmetern Fläche pro Einwohner (unabhängig vom Alter) fest, darunter
Aktuell existiert kein Kataster, das alle diese Flächen umfasst.
In der Verwaltung der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport befinden sich derzeit rund 718.000 Quadratmeter Fläche für öffentliche Spielplätze. Seit 2010 sind im Zuge der Entstehung neuer Wohnquartiere elf öffentliche Spielplätze mit über 30.000 Quadratmetern hinzugekommen.
Im Jahr 2016 hatte es eine Bestandsaufnahme zum Zustand öffentlicher Spielplätze in Bremen gegeben. Die Zahl der "schlecht" bewerteten Spielflächen wird demgegenüber im Jahr 2017 voraussichtlich halbiert sein (von 38 auf 19). Gleichzeitig verdoppelt sich die Zahl der als "gut" bewerteten Plätze nahezu (von 54 auf 90); die Zahl der als "mittel" bewerteten Plätze soll bis Ende 2017 von 98 auf 90 reduziert werden.
In den Haushalten 2016 und 2017 wurden die Haushaltsanschläge für Investitionen auf Spielplätzen um 700.000 Euro von 325.000 auf 1,025 Millionen Euro erhöht. Im Haushaltsentwurf des Senats für die Jahre 2018 und 2019 werden diese fortgeschrieben. Bis Ende 2019 sollen alle Spielflächen, in deren Wohnumfeld die Kinderzahlen einen hohen Bedarf aufweisen, mit der Bewertung "gut" ausgestattet sein.
Außerdem wird das Spielraumförderkonzept nicht nur Kinder in den Blick nehmen, sondern auch die Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen zur Nutzung des öffentlichen Raums. Ebenso wie bei der Gestaltung der Spielplätze wird dabei die Beteiligung der jungen Menschen eine maßgebliche Planungsgrundlage sein.