Der Senat hat heute (7. November 2017) den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr gebeten, alle Maßnahmen einzuleiten, um der Firma Nehlsen GmbH & Co. KG den Zuschlag für die Abfalllogistikleistungen in der Stadtgemeinde Bremen in Verbindung mit einer Beteiligung von 50,1 Prozent an der Abfalllogistik Bremen Holding GmbH & Co. KG zu erteilen. Die restlichen 49,9 Prozent werden von der bremischen Anstalt öffentlichen Rechts "Die Bremer Stadtreinigung" gehalten werden. Das Unternehmen Nehlsen GmbH & Co. KG hat sich in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren durchgesetzt. Der endgültige Zuschlag kann erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen erteilt werden.
"Wir können bei dem Ergebnis davon ausgehen, dass die Leistungserbringung für die Abfalllogistik etwa auf dem heutigen Kostenniveau erbracht wird", freut sich Umweltstaatsrat Ronny Meyer. In dem europaweiten Wettbewerb ist Nehlsen GmbH & Co. KG als das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot hervorgegangen. Die Bewertung erfolgte nach zuvor bestimmten quantitativen und qualitativen Kriterien, deren Gewichtung den Bietern zuvor mitgeteilt wurde. Es ist gelungen, die vom Senat gesteckten Ziele mit der Zuschlagerteilung zu gewährleisten:
Das Vergabeverfahren war geprägt von einem intensiven Wettbewerb verschiedener Unternehmen und im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wurde so für die Bremerinnen und Bremer ein sehr gutes Ergebnis erzielt. "Es konnte damit ein guter Marktpreis für die Leistung erzielt werden", so Staatsrat Meyer. Der neue Vertrag beginnt am 1. Juli 2018.
Die Verträge zur Sammlung und zum Transport von Rest,- Bio- und Papierbehältern mit den Unternehmen Nehlsen GmbH & Co. KG (Bremen-Nord) und der heutigen ENO GmbH & Co. KG (südl. der Lesum) sowie der Vertrag zur Straßenreinigung/Winterdienst südlich der Lesum mit der ENO GmbH & Co. KG laufen zum 30.06.2018 aus und können nicht verlängert werden. Daher waren europaweite Ausschreibungsverfahren erforderlich geworden. Das Verfahren in der Straßenreinigung ist noch nicht abgeschlossen.
Sofern die Vergabekammer nicht angerufen wird, kann der Zuschlag nach zehn Tagen rechtswirksam erteilt werden, womit der neue Vertrag zustande kommt. Sowohl Nehlsen GmbH & Co. KG als auch "Die Bremer Stadtreinigung" werden die Zeit bis zum Beginn der Leistungserbringung am 1. Juli 2018 für vielfältige Vorbereitungsmaßnahmen nutzen.