Neben dem normalen Gehalt bekommen Beamte Zulagen für besonders gefährliche Tätigkeiten, Dienste zu ungünstigen Zeiten und Schichtdienste. Der Senat hat sich heute (28. November 2017) für die Erhöhung dieser Zulagen ausgesprochen. Darüber hinaus soll das Weihnachtsgeld auch für künftige Beamtinnen und Beamte während ihrer Ausbildung und für Beamte während ihrer Probezeit bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 11 gezahlt werden. Insgesamt ergeben sich dadurch Mehrausgaben von rund 3,8 Millionen Euro. Bürgermeisterin Karoline Linnert dazu: "Besondere Belastungen einzelner Berufsgruppen werden besser bezahlt. Berufseinsteiger mit vergleichsweise geringem Gehalt bekommen je nach Einkommen 840 oder 710 Euro Weihnachtsgeld. Außerdem werden Benachteiligungen innerhalb bestimmter Berufsgruppen beendet." Von den Zulagenerhöhungen profitieren Beschäftigte bei Polizei, Feuerwehr und im Justizvollzug sowie Anwärterinnen und Anwärter in den unteren Besoldungsgruppen. Auch für Lehrkräfte an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe 1 zahlt sich das heute beschlossene Paket aus. Bisher gab es nur für Studienrätinnen und Studienräte eine allgemeine Zulage. Künftig erhalten alle Lehrkräfte bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 die Zulage.
Bereits im August 2017 hat der Senat sich in einer ersten Tranche für die Erhöhung der Zulagen ausgesprochen. Nach einer Anhörung und intensiven Gesprächen mit den Gewerkschaften wurde jetzt eine zweite Tranche beschlossen.
Neu hinzugekommen sind unter anderem:
Bereits in der ersten Tranche enthalten:
Karoline Linnert: "Die Erhöhung der Zulagen ist zwischen den Berufsgruppen gerecht verteilt worden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Bremen."
Das letzte Wort über die Zulagenerhöhung hat das Parlament. Die Bürgerschaft entscheidet über den Gesetzentwurf des Senats.