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Der Senator für Inneres und Sport

Gemeinsame Erklärung der Innensenatoren der Stadtstaaten

28.11.2017

Die Innensenatoren der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen, Andreas Geisel, Andy Grote und Ulrich Mäurer haben eine enge politische und polizeiliche Abstimmung und Zusammenarbeit verabredet. Die drei Stadtstaaten wollen gemeinsam Lösungsansätze zu innen- und sicherheitspolitischen Fragen entwickeln. Bei einem ersten Arbeitstreffen in Berlin verabschiedeten sie eine "Gemeinsame Erklärung der Stadtstaaten" mit folgendem Wortlaut:

"Die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin stehen als Großstädte vor vergleichbaren Herausforderungen für ihre innere Sicherheit. Unsere Städte üben eine besondere Anziehungskraft auf Menschen verschiedenster ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft aus. Dies sorgt für Wachstum und Attraktivität der Stadtstaaten, erhöht aber auch die innen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen.

Urbane Vielfalt insbesondere in großen Städten, viele Menschen im öffentlichen Raum, Touristinnen und Touristen, Besucherinnen und Besucher von Messen, Großveranstaltungen oder Demonstrationen bieten zahlreiche Möglichkeiten für Alltagskriminalität. Die Stadtstaaten bieten zudem eine Anonymität, die geeignet ist, die Vorbereitung von schweren Straftaten und Terroranschlägen gezielt zu verschleiern.

Das Land Berlin hat daher ein erstes gemeinsames Arbeitstreffen der Innensenatoren mit Bremen und Hamburg initiiert. Die drei Stadtstaaten wollen gemeinsam Lösungsansätze zu innen- und sicherheitspolitischen Fragen entwickeln. Wir streben eine enge politische und polizeiliche Abstimmung und Zusammenarbeit an. Es geht uns allen um die öffentliche Sicherheit und das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger und der Gäste unserer Städte. Schwerpunkte der Zusammenarbeit der Stadtstaaten liegen derzeit in den folgenden vier Themenfeldern.

1. Terroristische Bedrohung
Der Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz jährt sich in Kürze zum ersten Mal. Die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus ist auf absehbare Zeit eine der zentralen Herausforderungen für die Bundesrepublik Deutschland und die Großstädte. Neben Prävention und Strafverfolgung ist die konsequente Abschiebung ausländischer Gefährder ein wirkungsvolles Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen.

Aus diesem Grund begrüßen wir, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungs-gerichts zu Abschiebungsanordnungen nach § 58 a Aufenthaltsgesetz Spielräume für die Nutzung dieser Vorschrift eröffnet hat. Die Verfahren erweisen sich in der Praxis aber gleichwohl als kompliziert und langwierig. Es besteht erheblicher Bedarf für eine gesetzgeberische Nachjustierung. Nach unserer gemeinsamen Überzeugung muss der Bund im Bereich der Abschiebungsanordnung mehr Verantwortung übernehmen.

Die Übernahme der Abschiebungsanordnung durch das Bundesministerium des Innern bei allen Ermittlungsverfahren, die beim Generalbundesanwalt geführt werden, würde zu einer Beschleunigung der Verfahren führen: Der Generalbundesanwalt entschiede über die Freigabe der Erkenntnisse und könnte sich unmittelbar mit dem Bundesministerium des Innern abstimmen.

Problematisch ist auch die Vielzahl der mit dem Rechtsschutz gegen Abschiebungs-anordnungen befassten Gerichte. Die Verfahren sollten gebündelt werden. Hier bietet sich beispielsweise an, die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungs-gerichts für den Rechtsschutz gegen die Abschiebungsanordnung auf die Anordnung von Abschiebungshaft und Fragen der Haftbedingungen zu erweitern.

Mit der Übertragung der Zuständigkeiten für das rechtliche Verfahren auf den Bund sollte auch der Vollzug der Abschiebung dieses Personenkreises vom Bund übernommen werden. Dies schließt die Einholung von Zusicherungen der jeweiligen Herkunftsstaaten durch den Bund mit ein. Dieses Vorgehen würde nicht nur die Abstimmung in dem Gesamtprozess erleichtern, sondern auch die Umsetzung der hohen Sicherheits-anforderungen insbesondere im Umgang mit der Gruppe der Gefährder gewährleisten und den Bund bei Abschiebungshindernissen in die Pflicht nehmen, die nur durch ihn beseitigt werden können.

2. Alltagskriminalität
Wir wollen das Sicherheitsempfinden der Menschen an besonders kriminalitätsbelasteten Orten im innerstädtischen Bereich verbessern. Auch durch die heterogene Bevölkerungs-struktur verzeichnen die Stadtstaaten eine nach wie vor hohe Belastung. Es kommt zu Taschendiebstählen, Sexualstraftaten, gewalttätigen Auseinandersetzungen und offen wahrnehmbarem Drogenhandel und -konsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Eigentums- und Diebstahlsdelikte machen einen Großteil der Kriminalitätsbelastung in den Stadtstaaten aus. Wohnraum- und Kellereinbrüche, Fahrrad- und Taschendiebstähle beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv.

Es gilt durch eine Kombination von verstärkter Polizeipräsenz, Maßnahmen der Prävention und gezieltem Einsatz von Videoüberwachung Tatgelegenheiten zu minimieren, um die Alltagskriminalität zu reduzieren und das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken.

Unter klar definierten gesetzlichen Voraussetzungen muss künftig an besonders kriminalitätsbelasteten Orten, im Bereich von Orten von besonderem öffentlichen Sicherheitsinteresse sowie bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen Videoaufklärung mit mobiler oder stationärer Technik erfolgen können.

Wir werden die länderübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit sowie den Erfahrungsaustausch hinsichtlich erprobter Informations- und Kommunikationstechniken weiter intensivieren, denn sie bilden die wesentliche Grundlage einer erfolgreichen Polizeiarbeit.

3. Folgen des Auslaufens der Bestimmungen zu Wohnsitzauflagen bei Flüchtlingen für die Städte ab 2019
Mit dem Wegfall der wohnsitzbeschränkenden Auflagen nach § 12 a Aufenthaltsgesetz ab 2019 erwarten die Stadtstaaten einen vermehrten Zuzug von Personen mit einem humanitären Aufenthaltsstatus, insbesondere aus den umliegenden Kommunen. Den damit einhergehenden zusätzlichen Belastungen z.B. auf dem Wohnungsmarkt oder für das Schulsystem gilt es zu begegnen. Wir werden uns daher für eine Verlängerung der gesetzlichen Bestimmungen zur Wohnsitzbeschränkung bzw. eine den Zuzug in die Metropolen wirksam begrenzende Anschlussregelung einsetzen.

4. Städtebauliche Kriminalprävention
Aufgrund steigender Einwohnerzahlen in den Stadtstaaten wird die Bedeutung von polizeilicher Beratung im Bereich des Städtebaus weiter zunehmen.

Die Instandhaltung und Gestaltung von Gebäuden und öffentlichen Räumen ist eine wesentliche Grundlage für die soziale Stabilität eines Quartiers und somit für ein besseres Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Städtebauliche Maßnahmen können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einer hohen Lebensqualität in den Stadtstaaten leben.

Repressive Polizeiarbeit allein ist für eine nachhaltige Eindämmung hoher Kriminalitätszahlen in urbanen Zentren nicht ausreichend. Stattdessen sind die Prävention generell und die städtebauliche Kriminalprävention im Besonderen die Mittel der Wahl, um Kriminalität einzudämmen und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu verbessern. Diesen Ansatz wollen wir gemeinsam stärken.

Städtebauliche Kriminalprävention muss auch vor dem Hintergrund terroristischer Anschläge im öffentlichen Raum wie z. B. in Berlin, Brüssel, London, Nizza oder Stockholm neu gedacht werden. So müssen Tatgelegenheiten an Orten wie Verkehrsknotenpunkten, Fußgängerzonen, Einkaufszentren, Märkten, städtischen Plätzen und Sehenswürdigkeiten auch durch städtebauliche Planungen reduziert werden."

Andreas Geisel, Senator für Inneres und Sport, Berlin
Andy Grote, Senator der Behörde für Inneres und Sport, Freie und Hansestadt Hamburg
Ulrich Mäurer, Senator für Inneres, Freie Hansestadt Bremen

Foto: Pressereferat, Senator für Inneres