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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Quante-Brandt fordert Abschaffung des Paragrafen 219a

04.12.2017

Bremens Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt unterstützt die Initiativen im Bundestag, den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch abzuschaffen. Dieser Paragraf verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche.

"Frauen, die sich in Notlagen befinden, müssen Zugang zu Informationen erhalten", forderte Senatorin Eva Quante-Brandt. "Wichtig ist, dass Patientinnen wissen, an welche Stellen sie sich im Beratungsfall wenden können. Hier Anlaufstellen nicht benennen zu können und Frauenärztinnen oder Frauenärzte zu bestrafen, ist nicht zeitgemäß. Es geht um Informationsfreiheit für Patientinnen. Das Werbeverbot führt zu großer Unsicherheit in der medizinischen Praxis. Ermittlungen oder Verurteilungen gegen Ärztinnen und Ärzte darf es hierbei nicht mehr geben. Ich werde mich für die Abschaffung des Paragraphen einsetzen."