Anträge können zwischen den Feiertagen gestellt werden
19.12.2017Das Amt für Straßen und Verkehr ist zwischen den Feiertagen, von Mittwoch, 27. Dezember bis Freitag, 29. Dezember 2017, geschlossen. Das gilt auch für das Bürgerbüro im Amt für Straßen und Verkehr. Weiterhin besteht aber die Möglichkeit, Anträge im Online-Verfahren (www.asv.bremen.de), per E-Mail oder per Post auch über die Öffnungszeiten hinaus zu stellen. Informationen zur Umweltzone können unter www.umweltzone.bremen.de eingesehen werden. Das Bürgerbüro im Amt für Straßen und Verkehr stellt unter anderem Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Umweltzone, - für Handwerker und Bewohnerparkausweise aus.
Verkehrsgefährdende Schäden an der Verkehrsinfrastruktur können selbstverständlich weiterhin gemeldet werden. Link zu den Störmeldungen/Notdiensten für die Straßeninfrastruktur: http://www.asv.bremen.de/service/stoermeldungen/notdienstliste-1642