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Der Senator für Finanzen

Citytax – Neues Verfahren beachten

18.01.2018

Ab Mitte dieses Jahres gilt eine höhere Tourismusabgabe (Citytax) im Bundesland Bremen. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, private Vermieter über Internetplattformen und andere Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten müssen ab dem 1. Juli 2018 fünf Prozent des Übernachtungsentgelts zahlen. Dies setzt sich aus dem Übernachtungspreis ohne Umsatzsteuer und ohne den Aufwand für andere Dienstleistungen wie z.B. Minibar, Sauna, Fitnessbereich oder Pay TV zusammen. Die Citytax muss in einer amtlich vorgeschriebenen Steueranmeldung selbst berechnet und an die für das Land Bremen zuständige Stelle – das Steueramt des Magistrats Bremerhaven – überwiesen werden. Dies muss in jedem Quartal erfolgen, jeweils bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres. Das bedeutet, dass die Abgabe für Übernachtungen ab dem 1. Juli bis spätestens zum 15. Oktober dieses Jahres bezahlt werden muss. Hierfür ist die "Erklärung (Steueranmeldung) zur Tourismusabgabe – Citytax für Übernachtungen ab 01.07.2018" auszufüllen.

Der bisher gültige Tourismusabgabe liegt ein Sternemaßstab zugrunde. Dieser wird zum letzten Mal für Übernachtungen bis zum 30. Juni 2018 angewendet. Die bisher eingesetzte "Erklärung (Steueranmeldung) zur Tourismusabgabe – Citytax für Übernachtungen bis 30.06.2018" ist also nur noch bis zum 15. Juli 2018 gültig, um vorangegangene Übernachtungen anzumelden.
Die Tourismusabgabe muss nach wie vor nur für private Übernachtungen bezahlt werden, bei beruflich bedingten Übernachtungen wird auch künftig keine Citytax fällig.

Weitere Informationen und Vordrucke sind im Internet unter http://www.bremerhaven.de/citytax verfügbar.