Innensenator Mäurer zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
02.03.2010„Nach dem Urteil besteht nun Rechtsklarheit. Das ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, aber auch im Interesse der Sicherheitsorgane zu begrüßen“, erklärte Bremens Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. „Das Urteil setzt zwar der Arbeit der Ermittlungsbehörden deutliche Grenzen, schließt aber die Datenspeicherung zur Gefahrenabwehr nicht aus. Nach dem Urteil genießt der Schutz der persönlichen Daten eine hohe Bedeutung und dem staatlichen Zugriff auf diese Daten sind deutliche Hürden gesetzt. Gerade angesichts der vielen in jüngster Zeit bekannt gewordenen Fälle von Datenmissbrauch schafft dieses Urteil die Voraussetzungen für einen sorgfältigeren Umgang mit den persönlichen Daten.
Der Bundesgesetzgeber sollte nun unverzüglich ein Gesetz auf den Weg bringen, das die jetzt gesetzten Anforderungen an die staatliche Nutzung der Daten berücksichtigt. Die Sicherheitsbehörden brauchen so schnell wie möglich klare Regelungen, damit sie ihre Aufgaben zum Schutze der Bevölkerung erfüllen können.“