Bürgerinnen und Bürger als Richter sind tragende Säulen des demokratischen Gemeinwesens. Sie sind Ausdruck von Mündigkeit und einer aktiven Mitverantwortung für das Gemeinwesen. Das Amt des Schöffen ist also ein besonderes Ehrenamt. Schöffen geben den Urteilen "im Namen des Volkes" eine besondere Bedeutung. Dabei sind die Schöffinnen und Schöffen keine Richter "zweiter Klasse". Sie wirken an der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter mit. Gegen das Votum der Schöffen kann kein Angeklagter verurteilt werden. Mittels Fragen an Angeklagte, Zeuginnen und Zeugen oder Gutachterinnen und Gutachter können die Schöffinnen und Schöffen den Prozessverlauf maßgeblich beeinflussen.
Für Bremen sind aktuell Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffen und Jugendschöffinnen für die drei Amtsgerichte und das Landgericht zu wählen. Interessierte sind herzlich aufgefordert, sich zu bewerben.
"Die Schöffinnen und Schöffen sind wesentlich dafür, dass Urteile `im Namen des Volkes` gesprochen werden", so Justizsenator Martin Günthner. "Sie kommen aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen und bringen ihre beruflichen und persönlichen Erfahrungen bei der Würdigung von Zeugenaussagen und bei vielen richterlichen Entscheidungen ein. Schöffinnen und Schöffen tragen ganz wesentlich dazu bei, dass richterliche Entscheidungen nachvollziehbar bleiben und nicht an der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger vorbeigehen. Für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz ist das essentiell. Dabei ist das ehrenamtliche und mitunter auch zeitintensive Engagement als Schöffe in unserer Gesellschaft der wachsenden Individualisierung keine Selbstverständlichkeit und kann daher gar nicht hoch genug eingeschätzt werden".
Für das Schöffenamt im Land Bremen kommt grundsätzlich jeder deutsche Staatsbürger in Frage, der zu Beginn des Jahres 2019 zwischen 25 und 70 Jahren alt ist und in Bremen beziehungsweise Bremerhaven wohnt. Eigenschaften wie Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Gerechtigkeitssinn sowie die Fähigkeit zu Kommunikation, Diskussion und Dialog sind zentrale Anforderungen, um das Schöffenamt ausüben zu können. Bewerberinnen und Bewerber sollten ohne Vorurteile sein und den Mut mitbringen, auch eigene Ansichten zu vertreten und aktiv an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Für Jugendschöffen gilt darüber hinaus, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollten. Spezielle Rechtskenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind.
"Ich kann Bremerinnen und Bremer nur ermutigen, sich für das Amt zu bewerben", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. "Speziell die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen nehmen in Strafprozessen mit Jugendlichen und Heranwachsenden zu mitunter schweren Straftaten eine besondere Verantwortung wahr. Das Handeln des Angeklagten in seinem sozialen Umfeld muss beurteilt werden. Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen und der unvoreingenommene Blick auf den Angeklagten sind daher essentiell. Die umfassende Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seine Rückkehr zu einem sozial angemessenen Verhalten und der oftmals notwendige Ausgleich von Sozialisationsdefiziten machen die Tätigkeit am Jugendgericht herausfordernd, zugleich aber auch reizvoll".
Weiterführende Links und Informationen sowie Bewerbungsformulare für die Schöffenwahl finden sich auf der Internetseite des Senators für Justiz und Verfassung (https://www.justiz.bremen.de/themen/schoeffenwahl_2018-12521).
Das Bewerbungsformular für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen kann über das Amt für Soziale Dienste heruntergeladen werden (https://www.amtfuersozialedienste.bremen.de/).
Interessierte können sich hier auch telefonisch bewerben unter 0421-361-98726.
Die Bewerbungsfrist für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen endet am 23. März 2018.