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Senatskanzlei

Initiative zum Thema Kinderlärm hatte Erfolg

Bundesrat will Rechte von Kinder- und Jugendeinrichtungen stärken

05.03.2010

Der Bundesrat möchte dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen um Kinderlärm von vornherein zu vermeiden und Abwehransprüche auf seltene Einzelfälle zu beschränken. In einer heute (5.3.2010) gefassten Entschließung bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, ob und wie das geltende Bundesrecht entsprechend verbessert werden kann. Bürgermeister Jens Böhrnsen zu der Entschließung des Bundesrates: „Ich freue mich, dass eine von Bremen und Rheinland-Pfalz ausgehende Initiative im Bundesrat eine Mehrheit gefunden hat“.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben sollte. Im Recht sei deshalb klar zum Ausdruck zu bringen, dass Kinderlärm sozialadäquat ist. Wenn Kinder innerhalb und außerhalb von Betreuungseinrichtungen spielten, verursachten sie Geräusche, Lärm und Krach. Kinder bräuchten Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich entwickeln zu können. Die Länder bitten daher, auch eine Änderung der Baunutzungsverordnung zu erwägen, um klarzustellen, dass Kindertagesstätten als Anlagen für soziale Zwecke in reinen Wohngebieten im Regelfall zulässig sind.