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Der Senator für Finanzen

Bundesverfassungsgericht bestätigt Bremer Rechtsauffassung

10.04.2018

"Glückwunsch an die Bremer Steuerverwaltung. Die Bremer Rechtsauffassung wurde vom Bundesverfassungsgericht vollständig bestätigt", erklärt Finanzsenatoren Karoline Linnert heute (10. April 2018) nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Es ging um eine Gewerbesteuerentscheidung im Jahr 2002 im Zusammenhang mit Anteilsveräußerungen an einem großen Bremer Unternehmen.
Ausdrücklich bestätigt wurde vom Gericht die damalige Erweiterung des Gewerbesteuergesetzes, mit der ein Steuerschlupfloch geschlossen wurde. Karoline Linnert: "Durch die Gleichstellung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ist eine steuervermeidende Gestaltungsmöglichkeit von Anteilsveräußerungen beendet worden.
Ich freue mich sehr über die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber muss Steuervermeidungsmöglichkeiten konsequent entgegentreten. Es war gut, dass sich die Steuerverwaltung in dem jahrelangen Rechtsstreit nicht hat beirren lassen."