Anlässlich des ersten Geltungstages der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 erklärte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer:
"In diesem Jahr war der Pfingstmontag nicht der letzte Feiertag im Mai: Ab heute garantiert die Europäische Datenschutzgrundverordnung allen Menschen in der Europäischen Union das Recht, selbst zu bestimmen, wer wann was über sie weiß. Von Uppsala bis Umbrien müssen Menschen nun in einfachen und verständlichen Worten darüber informiert werden, was Verarbeiter mit ihren persönlichen Daten vorhaben. Diese Informationen befähigen uns, die Steuerung über die Verwendung unserer Daten zurückzugewinnen. Damit setzt die Europäische Union einen Kontrapunkt zu dem Eindruck vieler Menschen, den großen und kleinen Unternehmen, Behörden und anderen Stellen, die persönliche Informationen für ihre Zwecke nutzen, ahnungs- und hilflos ausgeliefert zu sein.
Das Zähneknirschen manches datenschutzrechtlich Verantwortlichen bei der Erfüllung der schon lange geltenden und der neuen Anforderungen ist deutlich zu hören. Denjenigen, die unsere Daten verarbeiten wollen, können wir aber versichern, dass sich die Mühe lohnt: Sie können sich darauf verlassen, dass wir es als Kundinnen, Kunden, Beschäftigte, Vereinsmitglieder und sonst Betroffene schätzen und honorieren, wenn sie unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beachten. Und sie sind in der sich zunehmend digitalisierenden Welt auf der Höhe der Zeit; denn schon jetzt zeigt sich, dass die Datenschutzgrundverordnung zum globalen Standard für die Verarbeitung personenbezogener Daten wird. Mit der Datenschutzgrundverordnung können alle nur gewinnen!"
Kontakt/Rückfragen:
Dr. Imke Sommer, Telefon 0421 361-2010
office@datenschutz.bremen.de