Lohndifferenz von 26% ist nicht hinnehmbar / Neue gesetzliche Regelungen sind notwendig
16.03.2010Mehr Frauen in Aufsichtsräten sowie gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Entgeltungleichheit forderte gestern (15. März 2010) Arbeits- und Frauensenatorin Ingelore Rosenkötter anlässlich der Tagung „Frauen verdienen mehr!“, die vom Arbeitsressort organisiert worden war. „Wir brauchen ein Bündel von Maßnahmen, um gegen die noch immer vorherrschende Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen anzukommen. Dazu zählt, dass mehr Frauen in Aufsichtsräten vertreten sein müssen. Mit Appellen an die Freiwilligkeit kommen wir da nicht weiter. Wir brauchen verbindliche gesetzliche Regelungen. Andere Länder haben gezeigt, dass diese effektiv wirken. Wir werden hierzu auf Bundesebene aktiv werden“, so Rosenkötter.
Rosenkötter sprach sich außerdem für mehr Transparenz in der Lohnberechnung aus: „Es gibt inzwischen brauchbare Messinstrumente, die den Betrieben helfen, sich selbst zu überprüfen.“Die Arbeits- und Frauensenatorin wiederholte außerdem die Forderung nach Einführung eines Mindestlohns. „Frauen sind überdurchschnittlich häufig im Niedriglohnsektor beschäftigt. Die Einführung eines Mindestlohns würde dazu führen, dass am unteren Ende der Lohnskala mehr Gerechtigkeit herrscht“, sagte Rosenkötter.