Sie sind hier:
  • Innensenator Mäurer will ab Juli nicht angemeldete Fahrzeuge ohne Vorankündigung aus öffentlichen Straßenraum abschleppen lassen

Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Mäurer will ab Juli nicht angemeldete Fahrzeuge ohne Vorankündigung aus öffentlichen Straßenraum abschleppen lassen

Neuer Erlass soll Abhilfe schaffen / „Phänomen hat stark zugenommen“

14.06.2018

Sie sind vielen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gewerbetreibenden ein Ärgernis: Am Straßenrand abgestellte Altfahrzeuge, für die sich offenbar niemand mehr zuständig fühlt, deren Halter nicht oder nur äußerst schwer zu ermitteln sind und die vor allem nicht mehr zugelassen sind. Angesichts des Parkraummangels in vielen Bremer Quartieren und dem „Vermüllungseffekt“, der von manchen dieser Fahrzeuge ausgeht, hat Innensenator Ulrich Mäurer jetzt die Reißleine gezogen.
„Das Phänomen hat in manchen Ortsteilen Bremens solche Ausmaße angenommen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Ab Juli gilt daher ein neuer Erlass in Bremen, damit nicht zugelassene und nicht betriebsbereite Fahrzeuge sofort und ohne vorherige Ankündigung abgeschleppt werden können“, kündigte Mäurer auf einer Pressekonferenz am Donnerstag (14. Juni 2018) an.

Bislang hätten Polizei und Ordnungsamt in vielen Fällen erhebliche Schwierigkeiten gehabt, den aktuellen Halter oder Halterin eines Fahrzeuges zu ermitteln. Hintergrund seien sogenannte Kettenverkäufe, sodass manche Altfahrzeuge zu Spekulationsobjekten würden, mit denen mit jedem weiteren Verkauf an einen neuen Besitzer kleine Gewinnmargen zu erwirtschaften seien, so Mäurer. In der Zwischenzeit stünden die Fahrzeuge, ohne zugelassen zu sein, auf öffentlichen Straßen und belegten wertvollen Parkraum.

Ein nicht angemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum
Ein nicht angemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum

„Es gibt aber auch noch andere Varianten, denen wir ab Juli ein Ende bereiten wollen“, kündigte Mäurer an. So nutzten manche Autohändler angrenzende Wohnstraßen als Erweiterung ihres Betriebshofes, um bereits verkaufte, aber noch nicht abgeholte Fahrzeuge vorübergehend tagelang illegal im öffentlichen Raum abzustellen. „Neuere obergerichtliche Entscheidungen bestätigen uns in unserer Rechtsauffassung, dass das bisherige Verfahren nicht mehr praktikabel und nicht mehr angemessen ist“, so Mäurer. Bisher hatten Polizei und Ordnungsamt unter großem Zeitaufwand versucht, den Besitzer eines Fahrzeugs zu ermitteln, um diesen anschließend unter Fristsetzung zur Entfernung seines Fahrzeugs aufzufordern.
Mäurer: „Solch ein Verfahren hat sich in der Vergangenheit zum Ärger aller Beteiligten oft viele Monate hingezogen. Damit ist jetzt Schluss.“

Die Kosten für das Abschleppen werden den Fahrzeughaltern in Rechnung gestellt, die ihr Fahrzeug als „verschwunden“ bei der Polizei melden. Zugleich wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubter Sondernutzung eingeleitet. Sollte der Verdacht bestehen, dass es sich bei dem abgestellten Fahrzeug um eine illegale Abfallentsorgung gehandelt hat, werden auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Vier Wochen ab dem Zeitpunkt des Abschleppens haben die Betroffenen Zeit, ihr Fahrzeug aus Bremen-Nord auf dem Gelände der ABG (Abschlepp- und Bergungsgesellschaft mbH), Martinsheide 10, 28757 Bremen, abzuholen. Fahrzeuge, die im übrigen bremischen Stadtgebiet sichergestellt werden, werden bei der BAV (Bremer Autohandels- und Verwertungsgesellschaft mbH), Simon-Bolivar-Straße 38, 28197 Bremen, verwahrt. Gibt sich niemand innerhalb von vier Wochen als Eigentümer zu erkennen, können die Fahrzeuge verschrottet oder anderweitig verwertet werden. Mäurer: „Wir betreten mit dieser Herangehensweise Neuland in Bremen. Sicherlich wird das auch nicht immer ganz geräuschlos abgehen, aber das nehme ich gerne in Kauf.“

Bürgerinnen und Bürger können abgestellte und nicht zugelassene Fahrzeuge auf öffentlichen Plätzen und Straßen dem Ordnungsamt unter folgender E-Mail-Adresse melden: abschleppmassnahmen@ordnungsamt.bremen.de