Senatorin Stahmann: Stufenplan soll vor Wintereinbruch abgeschlossen sein
20.06.2018Die schrittweise Schließung der Flüchtlingsunterkunft an der Gottlieb-Daimler-Straße ist eingeleitet. Die ersten sechs von derzeit noch 74 Bewohnern werden jetzt in die Landes-Erstaufnahmeeinrichtung in Vegesack übergeleitet. Ziel ist es, das Wohnheim in Leichtbauhallen-Bauweise, dessen Nutzungsgenehmigung in Frühjahr auslaufen wird, noch vor Wintereinbruch komplett leerzuziehen. Mit der vorzeitigen Schließung kommt die Sozialbehörde dem ausdrücklichen Wunsch von Bewohnern sowie Unterstützerinnen und Unterstützern aus der Flüchtlingsarbeit entgegen. Sie hatten den Standort als abgelegen und das Raumklima, besonders bei extremen Temperaturen, als gesundheitlich belastend wahrgenommen.
Den aktuellen Umzügen in die neue Unterkunft liegen zwei Kriterien zu Grunde: "Lebt jemand länger als sechs Monate in der Gottlieb-Daimler-Straße und besteht keine Aussicht auf einen baldigen Abschluss der rechtlichen Auseinandersetzungen, dann steht ihm die neue Unterkunft offen", sagte Senatorin Stahmann. Nach und nach sollen dann weitere Bewohnergruppen in der Erstaufnahme im ehemaligen Vulkan-Verwaltungsgebäude aufgenommen werden. Das Gesundheitsamt stelle vor Ort eine medizinische Versorgung sicher. Außerdem bestehe grundsätzlich die Möglichkeit zum Besuch von Lehrveranstaltungen.
Der Umzug gehe nicht mit einem veränderten rechtlichen Status der Bewohner einher, betonte die Senatorin: "Die jungen Männer ziehen von einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in eine andere." Das bedeute vor allem, dass Versorgung und Unterkunft weiterhin als Sachleistung gewährt würden, nicht als Geldleistung für Selbstversorger. Auch eine Anerkennung als Minderjährige sei mit dem Umzug nicht verbunden.
Hintergrund zur Situation in der Gottlieb-Daimler-Straße
In der Gottlieb-Daimler-Straße leben fast durchweg junge Männer, die angeben, minderjährig zu sein, keine anerkannten Personaldokumente vorlegen können, nach einer Alterseinschätzung als volljährig angesehen werden und daher vom Jugendamt einen Bescheid bekommen haben, dass sie in der Jugendhilfe nicht aufgenommen werden. Sie haben Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt oder haben weitere rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem auch ihrem Widerspruch nicht stattgegeben worden ist.