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Senatskanzlei

Nachhaltigkeit leicht gemacht

Broschüre der Bevollmächtigten erklärt nachhaltige Entwicklungsziele in einfacher Weise

13.07.2018

Pressemitteilung der Bevollmächtigten beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit:

Was heißt eigentlich „globale Ziele“ und wer kümmert sich darum? Eine neue Broschüre aus Bremen erklärt die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen („Sustainable Development Goals“ / SDG) in Leichter Sprache. Die Bevollmächtige beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller, stellte den Band „17 Ziele für eine bessere Welt“ am Freitag (13. Juli 2018) gemeinsam mit dem „Büro für Leichte Sprache“ der Lebenshilfe Bremen e.V. und dem biz – Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung vor.

Bremer Stadtmusikanten als Botschafter für Fairness - Vorstellung der Broschüre  in Leichter Sprache: "17 Ziele für eine bessere Welt"
Bremer Stadtmusikanten als Botschafter für Fairness - Vorstellung der Broschüre in Leichter Sprache: "17 Ziele für eine bessere Welt"

Staatsrätin Ulrike Hiller: „Für den Erfolg der UN-Nachhaltigkeitsziele ist es entscheidend, dass auch die Menschen in den Industrieländern aktiv werden. Dabei spielen die Kommunen eine wichtige Rolle. Bremen übernimmt Verantwortung und geht mit gutem Beispiel voran.“

Marion Klanke, Leiterin des Büros für Leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen e.V.: „Ziel der Leichten Sprache ist es, Barrieren abzubauen und möglichst vielen Menschen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Texte in Leichter Sprache sind besser verständlich und leisten somit einen maßgeblichen Beitrag für Teilhabe und Selbstbestimmung.“

Angelika Krenzer-Baß, 1. Vorsitzende des Bremer Informationszentrums für Menschenrechte und Entwicklung: „Die Broschüre ermöglicht es vielen Menschen, insbesondere auch Jugendlichen, sich mit den SDGs zu beschäftigen. Der Bezug zum eigenen Leben mit Vorschlägen für Handlungsoptionen im Alltag zeigt auf, dass und wie jede und jeder an der Umsetzung der 17 Ziele mitwirken kann.“

In dem von der Bevollmächtigten beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit in Kooperation mit dem biz – Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung entwickelten und vom Büro für Leichte Sprache textlich umgesetzten Heft wird der Zielkatalog, auf den sich die UN-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 geeinigt haben, nach den Regeln für Leichte Sprache erklärt. In kurzen Sätzen und einfachen Worten werden Ziele wie „hochwertige Bildung“, „bezahlbare und saubere Energie“ oder „menschenwürdige Arbeit“ beschrieben. Bilder helfen, den Text zu verstehen. Bei der Broschüre handelt es sich um die erste ihrer Art in Deutschland.

Die Freie Hansestadt Bremen hat sich im September 2017 mit einer Resolution zu dem Ziel bekannt, die Nachhaltigkeitsziele auf kommunaler Ebene zu verwirklichen. Die Broschüre ist ein Baustein, um die Ziele vor Ort bekannter zu machen und umzusetzen.

31 Seiten für eine bessere Welt
Auf 31 Seiten: 17 Ziele für eine bessere Welt

Sustainable Development Goals
Die “Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ wurde im September 2015 auf einem Gipfel der Vereinten Nationen von allen Mitgliedstaaten verabschiedet. Sie bezieht explizit die Verantwortung der Industrieländer ein, sich auch im eigenen Land für die Umsetzung der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals / SDG) einzusetzen. Die SDG, die mit breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft in aller Welt erarbeitet wurden, umfassen die drei klassischen Dimensionen der Nachhaltigkeit – Soziales, Wirtschaft und Umwelt – ergänzt um die Dimensionen Frieden und Rechtstaatlichkeit. SDG 11 zielt darauf, Städte „inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig“ zu gestalten.

Bremen hat im September 2017 die Musterresolution des Deutschen Städtetages „Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ unterzeichnet. Sie bildet den Orientierungsrahmen für die Aktivitäten Bremens in Bereichen wie Klima- und Umweltpolitik, Sozial- und Integrationspolitik sowie Entwicklungszusammenarbeit. Die Umsetzung auf lokaler Ebene kann auf bestehenden Initiativen und Institutionen aufbauen.

Leichte Sprache
Das seit 2002 geltende Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sieht unter anderen den barrierefreien Zugang zu Informationstechnik vor. Paragraph 11 des BGG schreibt „Verständlichkeit und Leichte Sprache“ vor. Die vom „Netzwerk Leichte Sprache“ seit 2006 aufgestellten Grundsätze umfassen neben Sprachregeln (z.B. kurze Sätze, Aktiv-Sätze) auch Rechtschreibregeln sowie Empfehlungen zur Typographie. Die Leichte Sprache soll Barrierefreiheit fördern. Das „Büro für Leichte Sprache“ der Lebenshilfe Bremen übersetzt schwer verständliche Texte in leichte Sprache.

Service: Zur Broschüre: https://www.lafez.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.730.de

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