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Der Senator für Finanzen

Höherer Freibetrag für Vereine und weniger Bürokratie für Eltern von Neugeborenen

Finanzausschuss des Bundesrates stimmt zwei Bremer Initiativen zu

06.09.2018

Im Finanzausschuss des Bundesrates wurden heute (6. September 2018) zwei Bremer Initiativen beschlossen. Einstimmig haben sich die Finanzminister von Bund und Ländern für eine Erhöhung des Steuerfreibetrags für Vereine von 35.000 Euro auf 45.000 Euro ausgesprochen. Ebenfalls einstimmig wird der ELFE-Antrag (Einfach Leistungen für Eltern), der frischgebackenen Eltern Behördengänge ersparen und das Leben leichter machen soll, unterstützt. "Unsere Argumente haben überzeugt", freut sich Finanzsenatorin Karoline Linnert nach der Sitzung. Mit Blick auf die positive Reaktion fügt sie hinzu: „Ich gehe davon aus, dass es auch eine Mehrheit im Bundesrat für unsere Anträge geben wird. Das sind gute Botschaften für Vereine, die einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten, und für Eltern, denen nach der Geburt eines Kindes durch schlanke Verwaltungsverfahren Behördengänge und Anträge erspart werden sollen.“

ELFE – Einfach Leistungen für Eltern
Mit dem ELFE-Bundesratsantrag der Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin sollen Eltern entlastet werden. Karoline Linnert erläutert: „Das Kind ist da, die Freude groß – wenn da nicht die ganzen Behördengänge wären. Die Geburtsurkunde, das Kindergeld und das Elterngeld müssen beantragt und die dafür notwendigen Unterlagen zusammengesucht werden. Das soll künftig einfacher werden.“

Die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung ermöglicht vereinfachte Verfahren. Eltern sollen künftig die Geburtsurkunde automatisch zugeschickt und das Kindergeld überwiesen bekommen. Alles ohne lästige Behördengänge und der Suche nach den richtigen Unterlagen. Fast alle Informationen sind bei verschiedenen Stellen in der Verwaltung vorhanden – beim Standesamt, beim Finanzamt oder der Elterngeldstelle. Sie dürfen aber aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht untereinander ausgetauscht werden. Mit der Erlaubnis der Eltern sollen diese Infos für diesen Fall ausgetauscht werden. Die Eltern müssten nur noch mitteilen, wer wie lange Elternzeit nimmt und ob und in welchem Umfang sie Teilzeit arbeiten möchten.

Höherer Steuerfreibetrag für Vereine
Der Antrag der Länder Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sieht eine Erhöhung des Steuerfreibetrags von 35.000 auf 45.000 Euro vor. „Damit wollen wir Vereine und die dort aktiven Ehrenamtlichen entlasten. Sie sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft“, erläutert die Bremer Finanzsenatorin. Die letzte Erhöhung der Freigrenze liegt mehr als zehn Jahre zurück.

Wenn der Bundesrat die beiden Anträge beschließt, ist die Bundesregierung gefordert. In beiden Bundesratsinitiativen wird die Bundesregierung gebeten, entsprechende Vorschläge für die notwendigen Gesetzesänderungen auf Bundesebene vorzulegen.

Im Download:
Bundesratsantrag der Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein (pdf, 151.7 KB)
Thüringen „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“ (pdf, 240.9 KB)

Bundesratsantrag Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35.000 EUR auf 45.000 EUR“