Justizstaatsrat Jörg Schulz hat heute (Montag, 24. September 2018) im Kaminsaal des Bremer Rathauses den Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst ihre Ernennungsurkunden überreicht.
"Der Strafvollzug ist in einem zunehmend schwieriger werdenden Umfeld von organisierter Kriminalität, extremistischen und psychisch auffälligen Gefangenen darauf ausgerichtet, Inhaftierte auf ein Leben in Freiheit und ohne erneute Straftaten vorzubereiten. Als zukünftige Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes stehen Sie in besonderer Verantwortung, einen sicheren Justizvollzug zu gewährleisten. Darüber hinaus wirken Sie aber als Ansprechpartner und Gestalter auch aktiv an dem Ziel mit, dass die Gefangenen zukünftig ein Leben ohne Straftaten führen und soziale Verantwortung übernehmen. Sie leisten daher einen besonders wertvollen Dienst für unser Gemeinwesen. Die Beamten des Justizvollzugs tragen nicht nur buchstäblich den Schlüssel bei sich, sie sind der Schlüssel für die Institution Strafvollzug. Hierfür gebührt Ihnen Dank und Anerkennung", so Jörg Schulz.
Die Ausbildung zum Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes umfasst 1.250 Stunden an theoretischen und praktischen Unterricht. Im Rahmen der Ausbildung entwickeln die angehenden Beamten eine umfassende Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz. In den Lernbereichen "Sicherheit und Versorgung", "Beratung, Betreuung und Behandlung", "Krisenintervention", "eigene Stellung und Entwicklung im Vollzug", "Gesellschaft und Strafvollzug" und "Sprachen" werden die Nachwuchskräfte beispielsweise durch die Vermittlung von Rechtskenntnissen und Verhaltensstrategien auf ihre Aufgaben im Justizvollzug vorbereitet. Durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen in der Justizvollzugsanstalt wird den Anwärterinnen und Anwärtern im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung beigebracht, wie die Behandlung der Insassen gelingen kann, wie auch in Belastungssituationen die Aufgaben des Vollzugsalltags zu erledigen sind und wie man Schaden von sich und von den Inhaftierten abwendet.
"Dank und Anerkennung dürfen aber keine leeren Worte bleiben. Sie müssen sich in einer guten sachlichen und personellen Ausstattung des Justizvollzuges wiederspiegeln", so der Justizstaatsrat. "Nur so kann die Justiz in Zeiten des demographischen Wandels junge Menschen dafür begeistern, sich mit ihrem Talent, Engagement und Fähigkeiten in der dritten Gewalt einzubringen. In der Justizvollzugsanstalt Bremen haben wir mit der Ausweitung des Personals bereits begonnen. Perspektivisch wollen wir den allgemeinen Vollzugsdienst auf 260 Kolleginnen und Kollegen ausbauen, um auch angesichts der neuen Herausforderungen einen leistungsstarken Strafvollzug zu gewährleisten. Und angesichts Ihrer anspruchsvollen Ausbildung und Arbeit und weil der Schutz der Gesellschaft eben gerade nicht mit der Festnahme eines Verdächtigen endet, erscheint mir auch die Forderung nach einer Eingangsbesoldung A 8 als überaus angemessen."
Der Ausbildungslehrgang 2016 hat sich nach den Worten des kommissarischen JVA-Leiters Hans-Jürgen Erdtmann mit durchweg guten oder befriedigenden Leistungen sowie durch viel Engagement und Einsatzbereitschaft während der anspruchsvollen Ausbildungszeit ausgezeichnet. Umso mehr sind Justizstaatsrat Jörg Schulz und JVA-Leiter Hans-Jürgen Erdtmann erfreut, dass die Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss ihrer Ausbildung in ein Beamtenverhältnis übernommen werden können.
"Um den vielfältigen Aufgaben des Justizvollzuges gerecht zu werden, brauchen wir einen motivierten und gut qualifizierten Nachwuchs. In Ihrer Prüfung und in Ihren Ausbildungen haben Sie bereits ein hohes Maß an Belastbarkeit und Durchhaltevermögen gezeigt. Ihre Ausbilder und Ausbilderinnen sind von Ihrer Leistung überzeugt. Das ist einerseits Anerkennung und andererseits Ansporn für Ihre berufliche Zukunft", so Hans-Jürgen Erdtmann.
Zum Hintergrund:
Die 15 Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs 2016 hatten sich in einem Feld von 285 Bewerberinnen und Bewerbern durchgesetzt. Die Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst dauert zwei Jahre. In der Regel verfügen die Anwärter über anderweitige berufliche Erfahrungen. Die Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs, die bei der Einstellung zwischen 21 und 41 Jahren alt waren, waren zuvor unter anderem als Gas- u. Wasserinstallateur, Maurer, Metallbauer, als Gesundheits- und Krankenpflegerin, Sport- und Fitnesskauffrau oder als Ergotherapeutin tätig. Der Senator für Justiz und Verfassung strebt an, im Herbst 2019 neue Anwärterinnen und Anwärter in der Justizvollzugsanstalt Bremen auszubilden.
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