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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Flüchtlingsheime nicht nur für Geflüchtete

Senatorin Stahmann: Viele Einrichtungen werden bereits von anderen genutzt

16.10.2018

Rund die Hälfte aller Flüchtlingseinrichtungen in der Stadt Bremen lässt sich schon jetzt auch für andere Wohnzwecke nutzen. Eine entsprechende Darstellung hat heute (Dienstag, 16. Oktober 2018) Sozialsenatorin Anja Stahmann dem Senat vorgelegt. Damit reagierte sie auf den Antrag der Koalitions-Fraktionen mit dem Titel: „Die vierte Säule des Programms für den Ein-Personen-Wohnraumbedarf zum Wintersemester 2018/2019 aktivieren – mögliche Konversion von Flüchtlingsunterkünften schnell einleiten“.

Derzeit verfügt Bremen über 34 Übergangswohnheime sowie drei Landeseinrichtungen der Erstaufnahme für Geflüchtete. Bei 17 Einrichtungen liegen schon heute die planungsrechtlichen Grundlagen für eine anderweitige Wohnnutzung vor, sie können also zum Beispiel an Studierende sowie Singles vermietet oder an Wohnungslose vergeben werden. Für drei weitere Einrichtungen liegen diese Voraussetzungen noch nicht vor, sie können aber grundsätzlich geschaffen werden. Dazu zählen unter anderem das „Blaue Dorf“ in der Steingutstraße in Grohn sowie die in moderner Holzrahmenbauweise erstellte Anlage „Am Rastplatz“ in Burglesum. Am Niedersachsendamm in Huckelriede ist bereits beschlossen, dass neues Bebauungsrecht entstehen soll, das dauerhaftes Wohnen für Familien ermöglicht. Die für Flüchtlinge aufgestellten Wohncontainer sollen dort nur noch bis Mitte 2020 bleiben.

„Eine mögliche Nachnutzung von Immobilien hat bei den Planungen schon früh eine Rolle gespielt“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Die schnell ansteigenden Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 und der noch schnellere Rückgang in 2016 habe eine flexible Planung erforderlich gemacht. „Wir können von keinem Investor erwarten, dass er eine Unterkunft für ein oder zwei Jahre herrichtet“, sagte sie, „dafür ist der Investitionsaufwand viel zu hoch.“ Die Mietverträge liefen folglich meist bis Mitte des kommenden Jahrzehnts. „Eine Nachnutzung ist daher Gebot der Stunde, wo immer sie möglich ist.“

Senatorin Stahmann verwies darauf, dass erste Gebäude bereits an neue Nutzergruppen übergeben worden sind. Dazu gehört eines der beiden Häuser an der Anne-Conway-Straße in Uni-Nähe, das mittlerweile vom Studierendenwerk bewirtschaftet, und nicht, wie ursprünglich geplant, von Geflüchteten bewohnt wird. An der Neuwieder Straße in Tenever werde bereits eine ehemalige Flüchtlings-Einrichtung für die Unterbringung von Wohnungslosen genutzt, eine weitere im Bereich der Innenstadt solle demnächst für diese Gruppe umgewidmet werden. Die Wohncontainer-Anlage im Ellener Hof in Osterholz sowie Teile der Wohncontainer an der Marie-Mindermann-Straße in Kattenesch seien zudem demontiert, die Container würden von der Senatorin für Kinder und Bildung an anderer Stelle als Schulräume genutzt.

„Nicht überall ist eine Umnutzung jedoch möglich“, betonte die Senatorin. So sei auf dem Höhepunkt der Zuwanderung auf Bundesebene der rechtliche Rahmen geschaffen worden, Wohnraum für Flüchtlinge auch in Gewerbegebieten zu schaffen. Ohne Änderungen im Bundesrecht könnten sie für andere Bewohnerinnen- und Bewohnergruppen nicht zum Wohnen freigegeben werden: „Änderungen auf Bundesebene zu erwarten, ist aber unrealistisch.“ Zumeist sei die Lärmbelastung das Haupthindernis. In Bremen betreffe das zehn Einrichtungen. Und schließlich wolle die Senatorin eine Reihe von Einrichtungen dauerhaft für die Erstaufnahme und als Übergangswohnheim in Betrieb halten.

Hintergrund
In den ersten neun Monaten dieses Jahres hat das Land Bremen 1.045 Geflüchtete aufgenommen. Das sind 0,96 Prozent aller in Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge. Davon waren 340 Menschen aus Syrien, 94 aus dem Iran, 92 aus Afghanistan, je 75 aus dem Irak und der Türkei, 54 aus Ägypten, 43 aus der Russischen Föderation und 39 aus Somalia.

Zum Vergleich: In den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 hat das Land Bremen 5.475 Menschen aufgenommen, in den Vergleichszeiträumen 2016 und 2017 waren es 2.797 beziehungsweise 1.157 Menschen.

Derzeit stehen in den Einrichtungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen rund 4.800 Plätze zur Verfügung, im Laufe des Jahres 2019 wird für über 600 Plätze die Baugenehmigung endgültig auslaufen.