Über 1.000 Plätze in Wohnungen werden in den kommenden Monaten gebraucht
01.11.2018Junge Geflüchtete, die aus der Jugendhilfe herausgewachsen sind, sollen verstärkt in Wohnraum vermittelt werden. Dazu will Sozialsenatorin Anja Stahmann das Projekt „Mehr Wohnraum für Flüchtlinge in Bremen“ personell aufstocken. Eine entsprechende Vorlage gab sie heute (Donnerstag, 1. November 2018) der Deputation für Soziales, Jugend und Integration zur Kenntnis. Außerdem sollen 30 dieser jungen Geflüchteten, vorrangig junge Menschen in schulischer oder beruflicher Ausbildung, in eines der beiden Zwillingsgebäude an der Anne-Conway-Straße in Horn einziehen. In einem Turm leben Geflüchtete, dort sollen auch die 30 Plätze eingerichtet werden; in dem anderen Turm wohnen seit heute Studierende. Vor Ort wird die Wohnraumberatung bei der Suche nach einer eigenen Wohnung außerhalb der Einrichtung unterstützen. Angesichts des knappen Wohnraumes und der schwierigen Lage für junge Geflüchtete am Wohnungsmarkt werde es aber auch in Zukunft erforderlich bleiben, jungen Menschen aus Jugendhilfe-Einrichtungen zunächst auf einen Platz in einem in Übergangswohnheim für Geflüchtete zu verweisen, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann.
Das Projekt „Mehr Wohnraum für Flüchtlinge in Bremen“, angesiedelt bei der AWO, soll gezielt Einzelwohnungen für unbegleitet eingereiste Minderjährige akquirieren, die so selbständig sind, dass sie aus den Einrichtungen der Jugendhilfe entlassen werden können. Wohnungsbaugesellschaften sowie privatwirtschaftlich Vermietende und Investierende sollen verstärkt für den Wohnraumbedarf dieser jungen Menschen – zu rund 92 Prozent junge Männer – sensibilisiert werden. Zudem wird der Kontakt zu Ansprechpersonen hergestellt, die bei eventuell auftretenden Problemen vermitteln oder intervenieren können. Das soll die Akzeptanz dieser Gruppe erhöhen.
Insgesamt betreut die Jugendhilfe derzeit rund 1.400 junge Menschen, die als unbegleitete Minderjährige eingereiste sind, über 1.100 von ihnen sind 18 Jahre oder älter. Das einschlägige Sozialgesetzbuch VIII betrachtet sie als „Heranwachsende“, für die eine eigene Wohnung prinzipiell in Betracht kommt, auch wenn noch Unterstützungsbedarf nach Jugendhilferecht besteht. Über 1.100 als Minderjährige Eingereiste hat Bremen seit Anfang 2016 aus der Jugendhilfe in eigenen Wohnraum oder in ein Übergangswohnheim für Geflüchtete entlassen. „Insgesamt stellen begrenzte Kapazitäten am Wohnungsmarkt im Segment kleiner Wohnungen und verminderte Chancen dieser Gruppe in Konkurrenz mit anderen ein spürbares Hindernis bei der Verselbständigung dar“, sagte Senatorin Anja Stahmann. „Wir müssen die Unterstützung daher ausbauen.“
Hintergrund für die Befassung in der Deputation ist ein Beschluss der Bremischen Bürgerschaft. Sie hatte den Senat im August gebeten zu prüfen, ob bestehende Jugendhilfeeinrichtungen sich in einer Weise umnutzen lassen, dass dort neben jungen Geflüchteten zum Beispiel auch Studierende und Auszubildende wohnen können. „Gemeinschaftliche Wohnformen für heranwachsende Geflüchtete und Auszubildende beziehungsweise Studierende bleibt ein Ziel unserer Integrationspolitik“, sagte Senatorin Stahmann. In der Praxis geben es für die Umnutzung jedoch erhebliche Hürden, sodass parallel auch andere Wege vordringlich weiterverfolgt werden müssten. Einer zügigen Umwandlung von Gemeinschaftswohnraum für eine Mischnutzung stünden vor allem baurechtliche Hindernisse und damit verbunden erhebliche Kosten entgegen. „Dem zahlenmäßigen Bedarf zur Verselbständigung in einem eher kurzfristigen Zeitraum können wir mit diesem Modell nicht ausreichend entsprechen.“