Am 22. April 2010 wird im Innenausschuss des Bundesrates ein Antrag des Landes Sachsen auf Änderung des Strafrahmens des § 113 des Strafgesetzbuches
(StGB) behandelt. Die Länder Berlin und Bremen werden in der Sitzung darauf dringen, diesen Antrag um einen wesentlichen Punkt ergänzen. Sie wollen eine Erweiterung des § 113 StGB um die Strafbarkeit der Behinderung von Rettungsdienst- und Feuerwehrtätigkeiten erreichen. Sie werden dabei von den Ländern Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Brandenburg unterstützt.
„Nicht nur Polizeibeamte, sondern auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte werden immer häufiger bei Ausübung ihrer Tätigkeit tätlich angegriffen und teilweise massiv behindert. Deshalb ist es notwendig, auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte ausdrücklich in den Anwendungsbereich des § 113 StGB einzubeziehen und sie so stärker zu schützen“, erläuterte Innensenator Ulrich Mäurer.