Bremens Integrationsbeauftragte Silke Harth: „Menschenwürde ist unteilbar“
13.11.2018Mit einer „Resolution für ein umfassendes Einwanderungsgesetz“ sowie der „Erfurter Erklärung“ zur Achtung und Wahrung der Würde der Menschen ist die Jahreskonferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder im Augustinerkloster in Erfurt am heutigen Dienstag (13. November 2018) zu Ende gegangen. Bremens Integrationsbeauftragte Silke Harth: „Bei allen Debatten um Flucht und Migration müssen wir an erster Stelle immer den einzelnen Menschen sehen, der bei uns Schutz sucht. Mit der Erfurter Erklärung mahnen die Integrationsbeauftragten, allen Versuchen entgegenzutreten, diesen Menschen ihre Würde abzusprechen. Die Menschenwürde ist unteilbar.“
Bei ihrer Tagung auf Einladung der Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mirjam Kruppa, setzten sich die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder vor allem mit dem Einwanderungsgesetz auseinander, zu dem die Bundesregierung im Oktober Eckpunkte vorgelegt hat. Die Beauftragten forderten dabei mehr Mut hin zu umfassenderen gesetzlichen Regelungen. Dabei müssten auch widersprüchliche und intransparente gesetzliche Regelungen für bereits Zugewanderte auf den Prüfstand gestellt werden. Nur so könne die Zuwanderung wirksam gelenkt und gestaltet und humanitäre Aspekte berücksichtigt werden.
Die Beauftragten schlagen eine Reihe von Erleichterungen für Geflüchtete vor. So sollen zum Zweck der besseren Integration alle Aufenthaltstitel den Familiennachzug ermöglichen, auch ohne dass die nachreisenden Angehörigen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen könnten. Einzige Ausnahme solle die Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche sein. „Wir wissen aus Erfahrung, dass der Familiennachzug keine Belastung für das Gemeinwesen ist, sondern ein Motor der Integration“, sagte Silke Harth. „Wir sollten diese Möglichkeit nicht ungenutzt lassen.“ Der Familienbegriff dürfe zudem nicht auf die enge Kernfamilie begrenzt, sondern erweitert werden. Einschränkungen der Familienzusammenführung, insbesondere die geltenden Beschränkungen für den Familiennachzug, müssten aufgehoben werden.
Darüber hinaus sollten gut integrierte geduldete Menschen, die einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit bekommen; die Ausbildungsduldung solle in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung umgewandelt und großzügiger gestaltet werden; die Anerkennung von Berufsabschlüssen solle erleichtert und das Nachholen von Qualifizierungen auch nach der Einreise ermöglicht werden. Außerdem sollten die Integrationskurse und die berufsbezogenen Deutschkurse, die das Bundesinnenministerium finanziert, für alle Asylsuchenden und Geduldeten geöffnet werden. Bislang stehen sie nur anerkannten Asylbewerberinnen und –bewerbern offen.
In der sogenannten „Erfurter Erklärung“ haben sich die der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder mit dem öffentlichen Diskurs zum Thema Migration auseinandergesetzt. „Nicht die Migration, sondern der Umgang damit im öffentlichen Diskurs bereitet den Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder Sorge“, heißt es in der Erfurter Erklärung. Migrantinnen und Migranten würden zu Unrecht zu Sündenböcken für gesellschaftliche Missstände gemacht. Zudem kritisierten sie den Sprachgebrauch in der Debatte um die Zuwanderung. Der Begriff „Flüchtlingswelle“ setze Menschen, die vor Krieg, Terror und Elend flüchten, mit einer „Naturkatastrophe“ gleich. „Dieser entmenschlichenden Sprache stellen wir uns entgegen“, heißt es weiter in der Erklärung. Die Beauftragten mahnen an, „in allen zuwanderungs- und integrationspolitischen Fragen, Debatten und Entscheidungen die Würde des Menschen zu achten und zu wahren“. Dazu Silke Harth: „Es ist untragbar, Migration als ,Mutter aller Probleme‘ zu bezeichnen. Durch solche Aussagen fühlen sich viele Migrantinnen und Migranten ausgegrenzt, zum Fremdkörper und zu einem Übel erklärt. Wer Integration und ein zusammenleben will, das von gegenseitigem Verständnis geprägt ist, sollte sich vor solchen Äußerungen hüten.“
Die Erfurter Erklärung ist in einem einstimmigen Beschluss verabschiedet worden. Von den 13 Bundesländern, die eine Integrations- oder Ausländerbeauftragten haben, waren neun in Erfurt anwesend oder stimmberechtigt vertreten. Das waren Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holzstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Die Resolution zum Einwanderungsgesetz haben die anwesenden Länder mit Ausnahme von Bayern unterzeichnet.