Sie sind hier:
  • Justizministerkonferenz folgt Bremer Forderung nach Änderungen bei der umweltrechtlichen Verbandsklage

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizministerkonferenz folgt Bremer Forderung nach Änderungen bei der umweltrechtlichen Verbandsklage

15.11.2018

Der von der Justizministerkonferenz heute (15. November 2018) auf Initiative von Bremen gefasste Beschluss, die Bundesregierung zu bitten, sich auf europäischer Ebene für Änderungen bei der umweltrechtlichen Verbandsklage einzusetzen, wurde von Justizsenator Martin Günthner erfreut zur Kenntnis genommen.

„Der Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister ist richtig und wichtig zur möglichst frühzeitigen Herstellung von Rechtssicherheit bei großen Verkehrsinfrastrukturvorhaben. Unser Ziel ist es, die Genehmigungsverfahren in solchen Fällen möglichst effizient zu gestalten und so für die jeweiligen Investoren aber auch die betroffene Bevölkerung schnell Klarheit zu schaffen“, führt Senator Günthner aus.

Der Beschluss der Justizministerkonferenz sieht vor, dass Naturschutzverbände, die gegen Infrastrukturvorhaben aufgrund der ihnen durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz eingeräumten Möglichkeit klagen, zukünftig sämtliche Einwendungen bereits im Verwaltungsverfahren vorbringen müssen, sofern sie in diesem ordnungsgemäß beteiligt wurden. Darüber hinaus soll die gerichtliche Prüfung in solchen Verfahren auf die Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften beschränkt werden. Dies war auch in der Vergangenheit gesetzlich so geregelt gewesen, musste aber aufgrund einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs geändert werden.

„Die Bundesregierung wird durch den Beschluss der Justizministerkonferenz gebeten, sich für die Änderung der einschlägigen europäischen Vorschriften einzusetzen. So würde die Möglichkeit geschaffen werden, die beabsichtigten Regelungen wieder in die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen“, erläutert Justizsenator Günthner. „Gerade für Bremen und Bremerhaven als maritime Standorte sind die beschlossenen Änderungen von großer Bedeutung bei zukünftigen Verkehrsinfrastrukturvorhaben, etwa bei zukünftigen Projekten rund um die Häfen“, betont Senator Günthner.