Am heutigen Tag (20.11.2018) hat der Senat eine Richtlinie zur Gewährung einer Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung auf den Weg gebracht. Die Prämie von 4.000 Euro kann von Bremer Absolventinnen und Absolventen, die Ihre Fortbildung ab dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen haben, beantragt werden.
Aufstiegsfortbildungen sind das zentrale Instrument, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in nichtakademischen Berufsfeldern die notwendigen theoretischen und fachpraktischen Kenntnisse zu vermitteln, um in ihren Berufen künftig auch Fach- und Führungspositionen einnehmen zu können. Die Möglichkeit, diese Positionen mit gut qualifizierten Nachwuchskräften besetzen zu können, gehört zu den zentralen Standortfaktoren der regionalen Wirtschaft. Um zukünftig in ausreichendem Maße Nachwuchskräfte zur Absolvierung einer Aufstiegsfortbildung zu motivieren, soll die Teilnahme durch die Gewährung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie attraktiver gemacht werden. Sie soll außerdem die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und den Weg in die berufliche Bildung interessanter machen.
Senator Martin Günthner: „Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie sehen wir als ein wirksames Instrument, um dem Fachkräftemangel in nichtakademischen Berufsfeldern mit Qualifizierung und Weiterbildung entgegenzutreten. Wir schaffen bessere Rahmenbedingungen und Perspektiven für Nachwuchskräfte und durch ein hohes Qualifikationsniveau am Bremischen Arbeitsmarkt leisten wir so einen wichtigen Beitrag zur Standort-Attraktivität.“
Die Prämie gewährt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Prüfung als Abschluss einer Aufstiegsfortbildung. Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch gewährt.
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen legte nun mit der „Aufstiegsfortbildungs-Prämie“ ein umfassenderes Konzept vor, welches neben den Handwerksmeistern auch die Industriemeister und sonstigen Fachmeister sowie die Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im kaufmännischen Bereich und in weitere Berufsfeldern erfasst.
Die Antragsstellung ist ab dem 1.1.2019 möglich.
Zuständig für Beratung, Antragsannahme und Bewilligung der Prämie ist der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Abteilung Arbeit, Hutfilterstraße 1-5, 28195 Bremen.