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Verwaltungsgericht Bremen bestätigt: Vertraulich bleibt vertraulich!

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt mit:

26.04.2010

Menschen, die sich vertraulich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, um von Datenschutzverstößen zu berichten, dürfen sich darauf verlassen, dass sie anonym bleiben, selbst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen in seinem Urteil vom 25. März 2010 (Aktenzeichen 2 K 548/09) festgestellt.

In dem konkreten Fall hatte sich ein Informant an die Landesbeauftragte gewandt, die daraufhin Kontrollmaßnahmen bei einem Unternehmen einleitete und Datenschutzverstöße feststellte. Die Geschäftsführer des Unternehmens beantragten Akteneinsicht, die die Landesbeauftragte gewährte. Allerdings hatte sie zuvor die Angaben zum Informanten geschwärzt. Das Verwaltungsgericht Bremen bestätigte diese Vorgehensweise: Die Identität des Informanten sei von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu schützen. Wenn Menschen ihr gesetzmäßiges Recht auf Mitteilung an die Aufsichtsbehörden in Anspruch nähmen, gebe es kein berechtigtes Interesse der Gegenseite auf Aufhebung ihrer Anonymität.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, hierzu: „Ich hoffe, dass dieses Urteil diejenigen ermutigt, die bislang noch aus Furcht vor Repressalien gezögert haben, sich wegen erlittener Datenschutzverstöße an uns zu wenden!“