Am vergangenen Sonntag (25. November 2018) führte die Abteilung für Gewerbe- und Marktangelegenheiten des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen gemeinsam mit der Polizei Bremen, K44 spezielle Strukturdelikte, Fachbereich illegales Glücksspiel, Kontrollen im gesamten Bremer Stadtgebiet durch. Anlass hierfür waren Hinweise, dass Spielhallen und Wettannahmestellen am Totensonntag entgegen des gesetzlichen Verbotes geöffnet haben sollten.
Überprüft wurden 52 Spielhallen und 25 Wettannahmestellen. Während die Spielhallen zu 100 Prozent geschlossen waren, so musste ein Drittel der Wettannahmestellen aufgrund unerlaubter Öffnung geschlossen werden. Neben den acht Verstößen gegen das Bremische Sonn- und Feiertagsgesetz wurden zudem fünf gewerberechtliche Verstöße festgestellt sowie eine Strafanzeige wegen illegalen Glücksspiels gefertigt.