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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Umsetzung von Tempo 30 vor Schulen und Kitas beginnt

Amt für Straßen und Verkehr lässt die ersten Beschilderungen aufbauen

28.12.2018

Die Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen in Bremen beginnt in wenigen Tagen. Grundlage für die Umsetzung sind einerseits der Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2015 sowie die Novellierung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2016, wonach Tempo 30 bei Schulen und Kindergärten, aber auch Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen als gesetzliche Regelgeschwindigkeit anzuordnen ist. Nach eingehender Prüfung über das gesamte Stadtgebiet verbleiben insgesamt 178 Einrichtungen, für die sich die Anwendung der Neuregelung anbietet. In einer ersten Stufe wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor 68 Einrichtungen im Stadtgebiet umgesetzt. Zuvor wurden die Stadtteilbeiräte beteiligt. Die für die Umsetzung vorgesehenen Örtlichkeiten gelten als unkritisch, da hier keine negativen Auswirkungen durch Ausweichverkehre in Wohngebiete oder auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erwarten sind.

Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, begrüßte die Umsetzung ausdrücklich: „Es ist gut, dass wir die Herabsetzung der Geschwindigkeit an diesen Punkten in der Stadt jetzt durchführen. Hier geht es in erster Linie um Sicherheit für die allerschwächsten Verkehrsteilnehmer, das sind Kinder sowie alte und kranke Menschen.“ Zugleich zeigte Lohse aber auch Verständnis für die sorgfältige Prüfung. „Bei den abzuwägenden Zielkonflikten hat eine sehr konstruktive Zusammenarbeit mit den Beiräten und der BSAG stattgefunden.“

Die Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung geben vor, dass innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Einrichtungen dieser Art in der Regel auf Tempo 30 Stundenkilometer zu beschränken ist, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Bring- oder Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen,
  • erhöhter Parkraumsuchverkehr,
  • häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger,
  • Pulk-Bildung von Radfahrern und Fußgängern.

Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, wenn ein Ausweichen von Verkehren in das Wohnumfeld oder relevante Auswirkungen auf den ÖPNV-Taktfahrplan zu befürchten sind.
In der weiteren Prüfung wird daher aktuell vor 107 Einrichtungen im Stadtgebiet die Umsetzbarkeit dahingehend geprüft, ob im Falle einer Geschwindigkeitsreduzierung negative Auswirkungen auf den ÖPNV zu erwarten sind.

Die Kosten für die Umsetzung der ersten Stufe belaufen sich auf 16.000 Euro. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein.