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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Sanierung Lesumbrücke – erste Abstimmung mit dem Bund

09.01.2019

Zwischen dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat es einen ersten intensiven Austausch zu den Möglichkeiten einer raschen Sanierung der Autobahnbrücke über die Lesum gegeben, bei dem die nächsten Schritte vereinbart werden konnten. Demnach wird es bereits am morgigen Donnerstag (10. Januar 2019) einen Termin mit dem für Häfen zuständigen Staatsrat Jörg Schulz und dem für Verkehr zuständigen Staatsrat Jens Deutschendorf sowie dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministeriums Enak Ferlemann und Vertreterinnen und Vertretern der Hafenwirtschaft und der Logistikbranche sowie der Handelskammer geben, um die notwendigen Randbedingungen für eine möglichst weitgehende Befahrbarkeit der Autobahn und Minimierung der Einschränkungen des Hafenhinterlandverkehrs zu definieren. Oberstes Ziel soll es sein, die leistungsfähige Hinterlandanbindung der Häfen dauerhaft zu gewährleisten, Schwerlasttransporte zu ermöglichen und zugleich die Anbindung von Bremen-Nord möglichst staufrei zu halten.

Die Staatsräte Schulz und Deutschendorf erwarten möglichst schnell verbindliche Aussagen zum aktuellen Zustand der Brücke, um hieraus die notwendigen Schlüsse für die künftige Befahrbarkeit zu definieren. Einigkeit zwischen Bremen und dem BMVI besteht darin, dass parallel hierzu unverzüglich mit den Planungen für den Neubau der Brücke begonnen werden muss.

Wie berichtet, hatte das Amt für Straßen und Verkehr die Lesumbrücke der A 27 im Dezember vergangenen Jahres von sechs auf vier Fahrspuren einengen müssen, da die Tragfähigkeit der Brücke nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet war. Jetzt soll die Brücke möglichst schnell intensiv untersucht und gewonnene Materialproben von einer Materialprüfungsanstalt untersucht werden. Davon hängt dann ab, ob die Brücke zunächst wieder sechsspurig befahrbar ist, ob eine Behelfskonstruktion errichtet werden muss oder ob die Brücke bis zur Vollendung eines Neubaus anderweitig ertüchtigt werden kann.