Wahl der Bremischen Bürgerschaft, Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven und Wahl der Beiräte in der Stadt Bremen
08.03.2019Der Landeswahlleiter teilt mit:
Der Landeswahlausschuss hat am heutigen Freitag (8. März 2019) festgestellt, welche Parteien, Wählervereinigungen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zu den Wahlen am 26. Mai 2019 zugelassen sind. Hierzu teilt Landeswahlleiter Dr. Andreas Cors mit, dass neben den „etablierten“ Parteien und Wählervereinigungen
die Beteiligungsanzeigen folgender Vereinigungen anerkannt wurden:
Die Wählervereinigung Sorgenfreies Grundeinkommen (SFG) wurde nicht zur Wahl anerkannt.
Außerdem wurde festgestellt, dass
über eine ausreichende Vertretung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven verfügen. Diese müssen daher keine Unterstützungsunterschriften mehr sammeln.
Es haben insgesamt sechs Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber die Möglichkeit genutzt, für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven zu kandidieren.
Die Beteiligungsanzeigen von
Bernd-Albert Ravens (Ravens)
Herbert Winter (Winter)
Marnie Knorr (Knorr)
Namik Topcu (Topcu)
Daniel Pedro de Oliveira Soares (Soares)
Marika Büsing (Büsing)
wurden anerkannt.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass
über eine ausreichende Vertretung in den Beiräten der Stadt Bremen verfügen. Diese müssen daher keine Unterstützungsunterschriften mehr sammeln.
Die Beteiligungsanzeigen von
die als Wählervereinigung (LiV) bzw. als Einzelbewerber zu den Beiräten in der Stadt Bremen kandidieren wollen, wurden ebenfalls anerkannt.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 18. März 2019 um 18 Uhr. Bis dahin müssen der Wahlbereichsleiterin Bremen bzw. dem Wahlbereichsleiter Bremerhaven auch die von den Gemeindebehörden bestätigten Unterstützungsunterschriften vorliegen.
Weitere Auskünfte erteilt:
Geschäftsstelle der Wahlleiter
Dr. Evelyn Temme
Telefon: (0421) 361 41 59
E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de