Neu eingestellte Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter haben ab 2020 die Wahl zwischen einer privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Senat hat heute (19.3.2019) einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Für Beamtinnen und Beamten, die 2019 ihre Ausbildung starten, soll die Regelung mit Beginn der Ausbildung gelten. Damit bietet Bremen nach Hamburg als zweites Bundesland die Wahlmöglichkeit.
„Wir stärken damit die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert. Bisher mussten Beamtinnen und Beamte die Beiträge für gesetzliche Krankenversicherungen ohne Beteiligung des Arbeitgebers aufbringen – damit war es unverhältnismäßig teuer für die Beschäftigten. Das wird sich jetzt ändern. Die Beamtinnen und Beamten zahlen künftig, wenn sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, nur noch den halben Kassenbeitrag – wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch. Diese Regelung gilt auch für Beamtinnen und Beamte, die bereits gesetzlich versichert sind.
Mit der vorgeschlagenen Regelung unterstreicht der Senat als Arbeitgeber seine Neutralität gegenüber den Krankenversicherungssystemen. Das neue Wahlmodell wird circa 4,6 Millionen Euro zusätzliche Kosten pro Jahr verursachen. Mittel- und langfristig stehen demgegenüber die wegfallenden individuellen Beihilfen für die dann gesetzlich Versicherten. Privat versicherte Beamtinnen und Beamte haben weiter ein Recht auf Beihilfen, die individuell abgerechnet werden müssen und mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind.
Außerdem können aktuell privat versicherte Beamtinnen und Beamte künftig entscheiden, ob sie das alte System beibehalten oder in eine private Krankenvollversicherung wechseln – damit würden sie auf individuelle Beihilfe verzichten. In diesem Fall beteiligt sich der Arbeitgeber ebenfalls an den Beiträgen.
Der Gesetzentwurf wird jetzt der Bürgerschaft zur Beratung und Entscheidung übermittelt.