Mit einem einmaligen Begrüßungsgeld in der Höhe von 150 Euro heißt das Land Bremen seit April 2018 auch Neubürgerinnen und Neubürger willkommen, die zum Zweck einer Ausbildungsaufnahme ihren Wohnsitz nach Bremen oder Bremerhaven verlegen.
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zieht nach einem Jahr eine positive Bilanz: „Seit der Einführung des Begrüßungsgeldes für Auszubildende, die ihren Wohnsitz für eine berufliche Ausbildung in das Land Bremen verlegen, haben rund 267 junge Menschen dieses Begrüßungsgeld in Anspruch genommen. Das zeigt uns: Nicht nur für Studierende, auch für junge Auszubildende besitzt Bremen nicht nur als Ausbildungsort, sondern auch als Wohn- und Lebensort eine hohe Attraktivität.“
Das Begrüßungsgeld erhielten in der Vergangenheit nur Studierende. Mit der Ausweitung des Begrüßungsgeldes auf Auszubildende signalisiert das Land Bremen: Nicht nur eine akademische Bildung, auch eine berufliche Ausbildung genießt hier hohe Wertschätzung.
Das Begrüßungsgeld kann von Neubürgerinnen und Neubürgern, die zur Aufnahme einer beruflichen Ausbildung nach Bremen oder Bremerhaven umgezogen sind, beim Service-Center an der Universität Bremen (bremen_service universität - bsu) beantragt werden.
Weitere Informationen einschließlich der Antragsunterlagen finden sich im Internet: https://www.uni-bremen.de/bsu/begruessungsgeld.html
Ansprechpartner für die Medien:
Tim Cordßen, Pressesprecher beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Tel.: (0421) 361-8746, E-Mail: tim.cordssen@wah.bremen.de