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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Sicherheitsschleuse im Justizzentrum am Wall eingeweiht

Justizstaatsrat Schulz nimmt umgebaute Sicherheitsschleuse offiziell in Betrieb

14.05.2019

Der Bremer Staatsrat für Justiz, Jörg Schulz, hat heute (14.05.2019) die umgebaute Sicherheitsschleuse im Justizzentrum am Wall offiziell in Betrieb genommen. Schulz durchschritt als erster offizieller „Besucher“ die Sicherheitsschleuse und ließ sich von den anwesenden Justizwachtmeistern kontrollieren und die vorhandene Sicherheitstechnik erklären.

Staatsrat Jörg Schulz durschreitet als erster "offizieller Besucher" die umgebaute Sicherheitsschleuse
Staatsrat Jörg Schulz durschreitet als erster "offizieller Besucher" die umgebaute Sicherheitsschleuse

„Durch den Umbau der Schleuse ist die Sicherheit in den Bremer Gerichten für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kolleginnen und Kollegen weiter erhöht worden. Jetzt verfügen alle Gerichte in der Bremer Innenstadt über entsprechende Sicherheitstechnik, um die Besucherinnen und Besucher vor dem Betreten des Gerichtsgebäudes täglich zu kontrollieren. So kann verhindert werden, dass Waffen und andere gefährliche Gegenstände in das Gerichtsgebäude ein- und dort mitgeführt werden. Auch wenn es in der Vergangenheit im Justizzentrum am Wall glücklicherweise keine Vorfälle mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen gegeben hat, haben uns tragische Ereignisse in anderen Bundesländern veranlasst, diesen Schritt zu gehen“, so Staatsrat Schulz.

Die Sicherheitsschleuse war in den vergangenen Monaten mithilfe von Finanzmitteln aus dem Handlungskonzepts des Bremer Senates „Sichere und saubere Stadt“ für rund 100.000 Euro umgebaut worden. Sie verfügt über moderne Sicherheitstechnik, wie etwa Metalldetektoren und Geräte zur Durchleuchtung von Rucksäcken und Taschen. Die Schleuse wird dauerhaft mit einer weiblichen Mitarbeiterin und einem männlichen Mitarbeiter besetzt sein. Hierfür werden zwei neue Justizwachtmeister eingestellt. Einer davon wird aus dem Landesprogramm „Perspektive Arbeit“ für SGB II-Beziehende (LAZLO) kommen.

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