Zum Schutz von heimischen Arten und Lebensräumen können Nutria, Marderhund, Waschbär und Nilgans nun bejagt werden. Eine entsprechende Verordnung wird das Umweltressort am kommenden Freitag (7. Juni 2019) in Kraft setzen. Diese Maßnahme dient dem Schutz von heimischen Arten und Lebensräumen sowie dem Deich- und Hochwasserschutz.
Die ursprünglich aus Südamerika stammenden Nutria stellen eine große Gefahr für den Hochwasserschutz dar. Sie unterwühlen Deiche und können so ihre Stabilität gefährden. Mit ihrem Höhlenbau zerstören sie in Abwassergräben in großem Ausmaße Uferböschungen, wodurch diese einerseits ständig breiter werden, anderseits durch den Erdeintrag verlanden und die Entwässerung beispielsweise bei Starkregenereignissen erschweren.
Nutria haben sich in Bremen besonders im Blockland und in der Wümme ausgebreitet, beides geschützte Natura-2000-Gebiete. Darunter können nicht nur großflächige geschützte Röhrichtbestände leiden, die von den sich hauptsächlich pflanzlich ernährenden Nutria vertilgt werden. Auch die auf der Roten Liste stehenden Malermuschel und die Große Teichmuschel werden zur Kalkaufnahme gefressen. Auf diese Muschelarten ist wiederum der ebenfalls auf der Roten Liste stehende Bitterling angewiesen, da er sie für die Eiablage benötigt.
Grund für die Aufnahme von Nutria in die Jagdzeitenverordnung ist auch ihre starke Vermehrung: Sie haben hier keine natürlichen Feinde, und pro Jahr sind jahreszeitenunabhängig drei Würfe mit jeweils sechs bis acht Jungen möglich, die wiederum innerhalb von fünf Monaten selbst geschlechtsreif sind. Trächtige oder säugende Tiere sind von Männchen so gut wie nicht zu unterscheiden. Daher wird wie in Niedersachsen nun auch im Land Bremen der Elterntierschutz aufgehoben.
Von der Europäischen Union wird eine Liste mit invasiven Arten geführt, darauf sind Nutria, Waschbär, Nilgans und Marderhund enthalten. Auf der Liste geführte sogenannte Neozoen müssen durch Managementmaßnahmen mindestens an ihrer weiteren Ausbreitung gehindert werden.
Nutria, Jungwaschbären und Jungmarderhunde dürfen von der Änderung der Jagdzeitenverordnung an ganzjährig, Waschbären vom 16.7. bis 31.3., Marderhunde vom 1.9. bis 28.2. und Nilgänse vom 1.8. bis 15.1. bejagt werden.
Mit Sondergenehmigungen konnten Nutria und in Einzelfällen Marderhunde bejagt werden, dies wird nun effektiver möglich sein. Bremen folgt damit auch dem Nachbarland Niedersachsen, welches diese Regeln bereits vor kurzer Zeit eingeführt hatte.
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de