Am morgigen Freitag (28. Juni 2019) findet die 979. Sitzung des Bundesrates statt. Für die Freie Hansestadt Bremen werden Bürgermeisterin Karoline Linnert, der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Dr. Joachim Lohse, sowie die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller, teilnehmen.
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause befasst sich der Bundesrat mit 19 Gesetzen aus dem Bundestag. Ein Schwerpunkt ist das sogenannte Migrationspaket, das insgesamt sieben Vorlagen – darunter das Gesetz zur Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz sowie das „Geordnete-Rückkehrgesetz“ – umfasst.
Daneben haben folgende Themen für das Bundesland Bremen eine besondere Relevanz:
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
(Forschungszulagengesetz – FzulG - TOP 30)
Private Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen werden steuerlich gefördert
Die Bundesregierung plant eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung neben der bestehenden Projektförderung, um zusätzliche private Investitionen anzustoßen. Die Förderung soll unabhängig von der Größe und dem Zweck des Unternehmens sowie der Gewinnsituation erfolgen. Die Vorhaben müssen der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung oder der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sein. Insgesamt will die Bundesregierung für die Fördermaßnahme fünf Milliarden Euro für die Kassenjahre 2021 bis 2024 bereitstellen. Die geplante Forschungszulage soll in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz geregelt werden.
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021
(Zensusgesetz 2021 – ZensG 2021 - (TOP 8)
Gesetz soll Durchführung des Zensus in Deutschland regeln
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Durchführung des EU-weiten Zensus („Volkszählung“) im Jahr 2021 geregelt werden. Neben aktuellen Bevölkerungszahlen sollen auch bestimmte soziodemographische Basisdaten wie die Zahl der Gebäude und Wohnungen in Deutschland erfasst werden. Für den Zensus sollen in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden; nur sofern keine Daten vorliegen oder diese für die Auswertung ungeeignet sind, sollen zusätzliche Erhebungen durchgeführt werden. Der Gesetz-entwurf soll nach dem Willen der Bundesregierung eine angemessene Balance zwischen dem Streben nach möglichst präziser Datenermittlung und dem Interesse an einer grundrechte-schonenden und wirtschaftlichen Erhebungsmethode sicherstellen.
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
(TOP 13)
Bessere Perspektiven für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer
Das Gesetz zielt darauf, gut integrierten Ausländerinnen und Ausländer eine langfristige und rechtssichere Aufenthaltsperspektive in Deutschland zu geben. So werden die Regelungen für die Ausbildungsduldung gelockert: Sie sollen künftig auch bei anerkannten Helfer- und Assistenzausbildungen gelten, sofern es sich um sog. Engpassberufe handelt. Zudem erhalten Geduldete eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis, wenn sie nach dem Abschluss ihrer Aus-bildung unmittelbar weiterbeschäftigt werden. Mit der Beschäftigungsduldung wird zudem ein neuer Status für Geduldete eingeführt, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. Voraussetzung dafür sind eine sog. Vorduldung von zwölf Monaten, eine geklärte Identität, ein seit 18 Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden, ein gesicherter Lebensunterhalt sowie hinreichende Sprachkenntnisse.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
(TOP 12)
Fachkräfteeinwanderung soll erleichtert werden
Das Gesetz soll den Zuzug von Beschäftigten aus Nicht-EU-Staaten erleichtern und damit dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken. Es sieht vor, dass künftig jede Person in Deutschland arbeiten darf, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügt. Zugleich entfällt die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe, die besonders stark vom Fachkräftemangel betroffen sind; auch die bislang erforderliche Vorrangprüfung, ob Deutsche oder Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten für die Tätigkeit infrage kommen, wird gestrichen. Die Änderungen gelten unter dem Vorbehalt, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland nicht verändert. Menschen mit Berufsausbildung können nach der neuen Regelung bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben, um sich eine Stelle zu suchen. Sie erhalten in dieser Zeit keine Sozialleistungen und müssen zudem nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt für die Dauer ihres Aufenthaltes sichergestellt ist.
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
(TOP 3)
Neubemessung der Asylbewerberleistungen
Mit der Neuregelung werden die Grundleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu bemessen und weiterentwickelt. Ziel ist es, die Leistungen stärker an die Sozialhilfe bzw. die Grundsicherung für Arbeitssuchende anzupassen. Zudem werden die Kosten für Strom sowie Wohnungsinstandhaltung künftig aus den Geldleistungen herausgerechnet, da sie als Sach-leistungen erbracht werden. Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Gemeinschafts-unterkünften untergebracht sind, gibt es zudem eine eigene Bedarfsgruppe, da durch die Unterbringung in Unterkünften Kostenersparnisse zu erwarten sind.
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
(TOP 9)
Neue Regelungen für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Das Gesetz soll es abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erschweren, ihre Abschiebung zu verhindern. Geplant ist unter anderem, die Abschiebehaft auszuweiten. Hierfür sollen die Voraussetzungen für die Sicherungshaft abgesenkt werden, um ein Untertauchen der betreffenden Personen zu verhindern. Zudem soll der Ausreisegewahrsam erleichtert werden. Künftig können ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer für die Abschiebehaft auch in regulären Justizvollzugsanstalten untergebracht werden und nicht nur in gesonderten Abschiebehafteinrichtungen. Zudem wird ein neuer Duldungsstatus für Personen eingeführt, deren Identität ungeklärt ist. Dieser umfasst eine Wohnsitzauflage und ein Beschäftigungsverbot. Wer bereits in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt wurde und nach Deutschland einreist, erhält künftig nur noch Überbrückungsleistungen. Auch Personen, die im Asylverfahren gegen ihre allgemeinen Mitwirkungspflichten verstoßen oder eigene Finanzmittel verschweigen, erhalten nur eingeschränkte Leistungen.
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
(TOP 5)
Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung werden verstärkt
Mit dem Gesetz werden die Befugnisse der beim Zoll angesiedelten Finanzkontrolle Schwarz-arbeit ausgeweitet. Die Ermittler sollen künftig auch Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen zwar noch nicht erbracht, aber bereits angebahnt wurden. Zudem sieht die Neuregelung vor, dass sie auch bei vorgetäuschten Dienst- oder Werkleistungen tätig werden, die allein dem Ziel dienen, unberechtigterweise Sozialleistungen zu beziehen. Um den Missbrauch von Kindergeld zu verhindern, erhält zudem die Familienkasse eigene Prüfungskompetenzen. Sofern neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürgerinnen und -Bürger keine inländischen Einkünfte erzielen, erhalten sie künftig in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes keine Leistungen mehr. Zudem kann die Familienkasse in Zukunft in begründeten Zweifelsfällen auch laufende Kindergeldzahlungen vorläufig einstellen.
Die komplette Tagesordnung isthier zu finden..
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/979/tagesordnung-979.html
Ansprechpartnerin für die Medien: Die Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit. Pressereferentin: Nicole Maschler, Telefon (030) 26930-165
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