Das Amt des ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht oder am Oberverwaltungsgericht ist ein besonderes Ehrenamt. Nach dem Grundgesetz üben ehrenamtliche Richterinnen und Richter als „Rechtslaien“ die vom Volk ausgehende Staatsgewalt aus. Als Vermittler zwischen Bevölkerung und Justiz geben sie den Urteilen „im Namen des Volkes“ eine besondere Bedeutung. Und der ehrenamtliche Richter ist ein Amt von besonderer Verantwortung und Tragweite. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken an der Hauptverhandlung eines Gerichtsverfahrens beim Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter mit. Mittels Fragen an die Verfahrensbeteiligten, an Zeuginnen und Zeugen oder Gutachterinnen und Gutachter können die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter den Prozessverlauf maßgeblich beeinflussen.
Ende März 2020 und Ende Juni 2020 endet die Amtszeit der gegenwärtig gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht beziehungsweise beim Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Damit steht nun die Wahl für die Amtsperiode 2020 – 2025 an.
Justizstaatsrat Jörg Schulz: „Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit ihrer Berufserfahrung und Lebensnähe hilft, die Justiz in der Bevölkerung zu verankern. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter leisten einen wichtigen Beitrag, unseren Rechtsstaat und die Rechtsprechung bürger- und lebensnah auszugestalten.“
Wen das Ehrenamt des Richters bzw. der Richterin am Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht reizt, sollte Interesse an der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung haben. Die Verwaltungsgerichte entscheiden Rechtsstreitigkeiten im Bereich des öffentlichen Rechts, z. B. auf den Gebieten Baurecht, Beamtenrecht, Gewerberecht, Polizeirecht, Umweltrecht, Schul- und Hochschulrecht, Versammlungsrecht, Ausländerrecht und Asylrecht. Zu entscheiden ist also zum Beispiel darüber, ob eine Demonstration zuzulassen ist, ob eine Baugenehmigung zu Recht erteilt wurde, ob eine Diskothek wegen Unzuverlässigkeit des Betreibers geschlossen werden muss, oder ob Schulplätze ordnungsgemäß vergeben wurden.
Als ehrenamtlicher Richter und ehrenamtliche Richterin kommt grundsätzlich jeder deutsche Staatsbürger in Frage, der zu Beginn des Jahres 2020 das 25. Lebensjahr vollendet hat und in Bremen beziehungsweise Bremerhaven wohnt. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Interessentinnen und Interessenten müssen bereit sein, Verantwortung für ein Urteil über mitunter komplexe Sachverhalte und gegebenenfalls auch andere Menschen und deren Schicksal zu übernehmen. Eigenschaften wie Menschenkenntnis, Gerechtigkeitssinn sowie die Fähigkeit zu Kommunikation, Diskussion und Dialog sind weitere zentrale Anforderungen, um als ehrenamtlicher Richter tätig sein zu können. Bewerberinnen und Bewerber sollten ohne Vorurteile sein, den Mut mitbringen, auch eigene Ansichten zu vertreten und aktiv an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen.
Nicht als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter können solche Personen tätig werden, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Vom Ehrenamt ausgeschlossen sind außerdem Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten gewerbsmäßig besorgen. Zudem sollen Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, möglichst nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern berufen werden.
„Das Amt als ehrenamtliche Richterin oder als ehrenamtlicher Richter bietet die Möglichkeit, andere Facetten der Gesellschaft kennenzulernen. Man kann sich für das Gemeinwesen einbringen und vieles lernen. Die mitunter komplexen Verfahren bei Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht können aber auch eine Herausforderung sein. Umso mehr muss uns daran gelegen sein, verantwortliche und engagierte Persönlichkeiten für das Ehrenamt zu gewinnen“, so Jörg Schulz.
Zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wird je ein Ausschuss beim Verwaltungsgericht und beim Oberverwaltungsgericht bestellt. Der Ausschuss wählt aus Vorschlagslisten mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen die vom Gerichtspräsidenten beziehungsweise der Gerichtspräsidentin festgesetzte, erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern.
Interessierte können sich noch bis zum 25. August 2019 beim Wahlamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen auf die Vorschlagsliste für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin bzw. zum ehrenamtlichen Richter setzen oder dort vorschlagen lassen.
Weiterführende Links und Informationen sowie das Aufnahmeformular finden sich auf der Internetseite des Senators für Justiz und Verfassung unter: https://www.justiz.bremen.de/themen/ehrenamtliche_richterinnen_und_richter_in_der_verwaltungsgerichtsbarkeit-14935), des Statistischen Landesamts Bremen (https://www.wahlen.bremen.de/wissenswertes/ehrenamtliche_richter-6913) und des Magistrats Bremerhaven (www.bremerhaven.de).
Das Statistische Landesamt Bremen steht auch für telefonische Rückfragen zur Verfügung (0421-361-82915, -4567 und -6380).