"Es ist inakzeptabel, wenn beim Erwerb eines Eigenheims Grunderwerbssteuer gezahlt werden muss aber bei der Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder zahlreichen Wohnungen die Grunderwerbsteuer umgangen wird. Auch bei so genannten "Share Deals" im Bereich von Gesellschaften, die über Grundbesitz verfügen, soll Grunderwerbsteuer gezahlt werden", erklärt Finanzsenator Dietmar Strehl im Anschluss an die heutige (Donnerstag, 5. September) Sitzung der Finanzministerkonferenz (FMK). Er begrüßt ausdrücklich den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, der auf der FMK in Berlin mehrheitlich unterstützt wurde.
Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass der indirekte Erwerb von Grundstücken über die Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft nur dann nicht von der Grunderwerbsteuer erfasst werden soll, wenn weniger als 90 Prozent der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Außerdem dürfen mindestens zehn Jahre keine weitere Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Bislang gelten eine Beteiligungsgrenze von 95 Prozent und eine Haltefrist von fünf Jahren.
Dietmar Strehl erinnert daran, dass sich die Finanzministerkonferenz bereits 2018 für eine entsprechende gesetzliche Regelung ausgesprochen hat. "Der Staat muss aktiv gegen Steuervermeidungsmodelle vorgehen - im Interesse der zu erwartenden Steuereinnahmen und der Steuergerechtigkeit."
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