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Der Senator für Finanzen

"Wir wollen ehrenamtliches Engagement stärker fördern"

05.09.2019

Finanzminister haben höhere Übungsleiterpauschale und Steuerfreigrenze für Vereine auf den Weg gebracht

Gute Nachrichten für ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine. Auf der heutigen Tagung der Finanzminister (5. September) hat sich das Gremium einstimmig für die Anhebung der Übungsleiterpauschale von bisher 2.400 Euro auf 3.000 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig soll die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht werden. Ein weiterer, für Vereine wichtiger Punkt auf der Finanzministerkonferenz ist der Beschluss, die Steuerfreigrenze für Vereine von 35.000 Euro auf 45.000 Euro zu erhöhen. Außerdem soll die Grenze für vereinfachte Spendennachweise von 200 auf 300 Euro angehoben werden. Die Finanzminister haben die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende Gesetzesänderungen jetzt in die Wege zu leiten, damit die Verbesserungen ab 2020 in Kraft treten können.

"Die Vereine und ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger leisten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Ihre vielfältigen Angebote steigern die Attraktivität unserer beiden Städte Bremen und Bremerhaven", betont Finanzsenator Strehl im Anschluss der Sitzung. "Mit den heutigen Beschlüssen wollen wir allen für ihre Leistungen danken, sie finanziell entlasten und den bürokratischen Abrechnungsaufwand senken."

Von der Übungsleiterpauschale profitieren neben Trainerinnen und Trainern, die nebenberuflich in Sportvereinen aktiv sind, auch Ausbilderinnen und Ausbilder - beispielsweise bei der freiwilligen Feuerwehr –, die eine Entschädigung erhalten. Die Übungsleiterpauschale wurde zuletzt 2013 erhöht.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de