Der Bremer Senat hat heute (24.09.2019) das Vorkaufsrecht für das Hachéz-Gelände in der Bremer Neustadt beschlossen. Als nächster Schritt folgt eine Sondersitzung der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung am heutigen Nachmittag. Der Senat hält das zentral in der Neustadt gelegene Areal für immens wichtig für die weitere Stadtentwicklung vor Ort. „Wenn wir bei einem derart sensiblen Bereich Einfluss auf die Stadtentwicklung nehmen wollen, ist es durchaus geboten, sich diese Option auch über ein Vorkaufsrecht abzusichern“, erklärte Bürgermeister Andreas Bovenschulte.
Stadtentwicklungssenatorin Maike Schaefer betonte zudem, „das eine Entwicklung des Geländes eng verflochten sein muss mit Wohnnutzung, kulturellen Möglichkeiten und, wenn möglich, der räumlichen Integration eines Bürgerzentrums und des Ortsamtes.“ Notwendig seien zudem mehr Grünanlagen und eine bessere Durchwegung des jetzigen Hachéz-Geländes. „Zusätzlich gibt es Bedarf für Flächen für die Hochschulerweiterung sowie für Freizeit- und Sporteinrichtungen“, so Schaefer weiter. In diesem Zusammenhang soll auch studentisches Wohnen planerisch ermöglicht werden.
Aufgrund des städtebaulichen Leitbildes der „Gemischten Stadt“ sollen neben Wohnnutzungen auch wesentliche Teile des Geländes weiterhin für gebietsverträgliche Arbeitsstätten unterschiedlicher Art vorgehalten werden. Im Vordergrund steht hierbei die Schaffung eines innovativen Milieus mit Akteuren aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit Raum für Gründerinnen und Gründern. „Ein Vorkaufsrecht ist ein legitimes Instrument einer Stadt, um gute Stadt- und Wirtschaftsentwicklung durchsetzen zu können. Wir befinden uns seit vergangener Woche mit Hachez bzw. dem Mutterkonzern Toms in einem konstruktiven Austausch. Letztlich geht es uns auch um die Frage, ob wir einen Teil der Arbeitsplätze in Bremen halten können“, so Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt.
Um das Vorkaufsrecht zu realisieren, tagt heute Nachmittag die Sonderdeputation. Dort soll das „Vorkaufsortsgesetz Hachéz-Quartier Westerstraße“ beschlossen werden. Weiterhin soll die Deputation einen Planaufstellungsbeschluss für das 1,7 Hektar große Areal im Ortsteil Alte Neustadt fassen. Es befindet sich zwischen Westerstraße, Süderstraße, Großer Annenstraße (beidseitig) und Kleiner Johannisstraße. Der bisher gültige Bebauungsplan für das Gebiet stammt noch aus dem Jahr 1954. Für die tatsächlich zu tätigenden Ankäufe ist beabsichtigt, in einem weiteren Schritt eine erste Abschätzung über erforderliche Mittelbedarfe vorzunehmen und das Ergebnis gemeinsam mit weiteren Verfahrensfragen Deputation und Senat erneut vorzustellen. Abschließend muss dann die Stadtbürgerschaft entscheiden.