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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialzentrum Vahr/Schwachhausen/Horn-Lehe in Teilen eingeschränkt erreichbar

Neue Sätze zum Mindestunterhalt

16.10.2019

Der Bereich Beistandschaft und Unterhalt für Minderjährige im Sozialzentrum Vahr/Schwachhausen/Horn-Lehe ist in der Zeit vom 21. Oktober bis 8. November 2019 aus technischen Gründen und wegen Mitarbeiter-Schulungen nur eingeschränkt erreichbar. Zudem wird der angehobene Mindestunterhalt in die Akten eingepflegt. Telefonisch durchgängig erreichbar bleibt der Bereich Beistandschaft und Unterhalt für Minderjährige im Sozialzentrum Vahr/Schwachhausen/Horn-Lehe unter der Nummer (0421) 361-19570. Das Sozialzentrum ist auch zuständig für die Stadtteile Hemelingen und Osterholz.

Neue Sätze zum Mindestunterhalt
Die Bundesregierung hat unterdessen beschlossen, den Mindestunterhalt, den getrenntlebende Elternteile zahlen müssen, zum Jahresbeginn 2020 anzuheben. Er steigt – je nach Altersgruppe der Kinder – um 15 bis 21 Euro pro Monat und beträgt ab Januar für Kinder unter fünf Jahren 369 Euro, für Kinder von sechs bis elf 424 Euro und für Kinder von 12 Jahren bis zum Eintritt der Volljährigkeit 497 Euro. Entsprechend wird auch der Betrag nach dem „Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder ausfalleistungen“ (UVG) angehoben. Er berechnet sich nach dem Mindestunterhalt, von dem das Kindergeld in Höhe des Erstkindergeldes abgezogen wird, und beträgt ab Januar kommenden Jahres 165 Euro für Kinder unter fünf Jahren, 220 Euro für Kinder von sechs bis elf und 293 Euro für Kinder von 12 Jahren bis zum Eintritt der Volljährigkeit.

Wir bitten die Medien um einen entsprechenden Hinweis.

Ansprechpartner für die Medien: Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de

Im Web: https://www.soziales.bremen.de/