Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (07. November 2019) den Planfeststellungsbeschluss für die Linie 8 ab der Landesgrenze Bremen Niedersachsen über Stuhr bis nach Weyhe bestätigt. Der Beschluss war ursprünglich auf Basis des Allgemeinen Eisenbahngesetzes begründet worden. Dagegen hatte es Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegeben. Die Kläger hatten bemängelt, dass die richtige Rechtsgrundlage das Personenbeförderungsgesetz sei. Das hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zunächst bestätigt, was jetzt vom Bundesverwaltungsgericht kassiert wurde.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte und Bürgermeisterin sowie Verkehrssenatorin Maike Schaefer begrüßten das Urteil aus Leipzig. Gemeinsam hieß es, dass zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden müsse, bevor Bremen gemeinsam mit Niedersachsen weitere Schritte konkret umsetze. Dennoch kommentierte Bürgermeister Bovenschulte erfreut: "Die erfolgreiche und längst überfällige Anbindung des südlichen Umlandes an das Oberzentrum Bremen rückt jetzt in greifbare Nähe. Das ist ein positives Signal für ganz viele Pendlerinnen und Pendler sowie auch für die Bremer City."
Senatorin Schaefer zeigte sich ebenfalls sehr zufrieden: "Der Ausbau der Straßenbahnlinien ist ein zentrales Element zur autofreien Innenstadt. Zudem ist es natürlich auch wichtig, um Staus im Berufsverkehr abzubauen, die Luftqualität zu verbessern und perspektivisch mehr Straßenraum für Fahrradpremiumrouten oder andere öffentliche Nutzung zu gewinnen. Zudem hoffe ich sehr, dass auch der Weg für die Verlängerung der Linie 1 in absehbarer Zeit frei wird. Die Verlängerungen der Linien 1 und 8 sind zentrale Verkehrsprojekte zur Stärkung des Umweltverbundes."
Gegen das Projekt Linie 1 Mittelshuchting ist ebenfalls noch eine Klage anhängig. Der Termin zur Verhandlung dieser verbliebenen Klage ist für den 5. Februar beim Oberverwaltungsgericht Bremen angesetzt. Seitens des Gerichtes wurde in der vergangenen Woche ein Erörterungstermin zur Sach- und Rechtslage direkt vor Ort vor dem Grundstück der Klägerin in Huchting anberaumt. Dieser Termin findet am Freitag, den 22. November statt.
Hinweis für die Redaktionen - hier die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes zum heutigen Urteil:
https://www.bverwg.de/de/pm/2019/82
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de