Die Wohngeld- und B-Schein-Stelle in Bremen ist vom 23. bis 31. Dezember 2019 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Unterschriebene Anträge und andere Unterlagen können in dieser Zeit in den Briefkasten vor dem Eingang der Wohngeldstelle an der Contrescarpe 73 eingeworfen werden.
Zur Fristwahrung können formlose Wohngeld-Anträge abgegeben werden. Anträge, die unterschrieben sein und bis spätestens Donnerstag, 2. Januar 2020, um 6 Uhr vorliegen müssen, gelten als im Dezember 2019 eingegangen.
Antragsformulare liegen im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Contrescarpe 73 und im Nebengebäude Contrescarpe 72 aus. Zudem sind die Formulare auch online abrufbar unter: www.bauumwelt.bremen.de/wohnungsbau/wohngeld-3543.
Ab dem 2. Januar 2020 stehen die Kolleginnen und Kollegen der Wohngeldstelle zu den unten angeführten Öffnungszeiten wie gewohnt zur Verfügung:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag - 09.00 bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag - 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag - 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwochs geschlossen
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de