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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Fahrverbot auch bei Diebstahl ermöglichen

23.06.2010

Die Justizministerinnen und Justizminister beschäftigen sich auf ihrer heutigen (23.06.2010) Konferenz in Hamburg unter anderem mit der Frage, ob ein Fahrverbot bei allen Straftaten verhängt werden kann.
Nach der jetzigen Rechtslage ist ein Fahrverbot nur bei einem Straßenverkehrsdelikt oder bei einer Straftat möglich, die im Zusammenhang mit der Benutzung eines Fahrzeuges steht.

Justizsenator Martin Günthner begrüßt die Idee einer gesetzlichen Neuregelung und erklärt: „In seinem bisherigen Anwendungsbereich hat sich das Fahrverbot als geeignetes Instrument erwiesen, um das Verkehrsverhalten zu beeinflussen. Die zunehmende Motorisierung und die wachsende Bedeutung der Mobilität machen das Fahrverbot zu einer empfindlichen Sanktion, die in manchen Fällen eine größere Präventivwirkung haben kann als eine Geldstrafe oder eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe. Warum sollte nicht etwa ein Diebstahl mit einem Fahrverbot belangt werden können? Dies stellt häufig eine empfindlichere Reaktion auf ein strafbares Handeln dar, gerade bei jungen Menschen. Damit verbinde ich die Hoffnung, dass Straftäter sich nachhaltig beeindrucken lassen und sich zukünftig an die Gesetze halten.“