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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeit der Hebammen sichern

Bremer Antrag auf Gesundheitsministerkonferenz beschlossen

02.07.2010

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder wollen den Hebammen helfen und verhindern, dass die Erhöhung der Berufshaftpflichtprämien dazu führt, dass Hebammen ihre Arbeit nicht mehr kostendeckend ausüben können. Der Bremer Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, eine Lösung zu schaffen, wurde gestern in Hannover einstimmig beschlossen.

Die Haftpflichtprämie für Hebammen ist zwischen 2007 und 2010 um über 200 % gestiegen und beträgt derzeit rund 3700 Euro. Aufgrund dieser Anhebung hat sich die Anzahl der Hebammen bereits vermindert. Damit verbunden ist eine Reduzierung des geburtshilflichen Leistungsangebots für Frauen und ihre Familien, denn das Einkommen der Hebammen erlaubt es nicht, eine solch hohe Prämie zu finanzieren. Derzeit verdient z. B. eine Beleghebamme 224 Euro pro Geburt unabhängig von der Dauer der Geburtsbetreuung. Gesundheitsstaatsrat Dr Hermann Schulte-Sasse: „Geburtshilfe ist unter diesen Bedingungen für die Hebammen nicht mehr finanzierbar.“

Schulte-Sasse erklärte, der Beschluss würdige die hohe Bedeutung der Arbeit der Hebammen. Ihnen komme bei der gesundheitlichen Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen kommt der Berufsgruppe der Hebammen eine bedeutende Rolle zu. Hebammen hätten in Deutschland ein vielfältiges Versorgungsangebot im Bereich von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit aufgebaut. Neben der Arbeit in der klinischen Geburtshilfe leisteten sie außerklinische Geburtshilfe zu Hause, im Geburtshaus und in der Belegklinik. Gerade in Hinblick auf die kürzer werdenden Liegezeiten im Krankenhaus hätte die niedrigschwellige häusliche Wochenbettpflege durch die Hebamme eine immer größere Bedeutung. Der Beitrag der Arbeit der Familienhebammen zur Sicherung des Kindeswohls sei unumstritten.

Dank der medizinischen, pflegerischen, rehabilitativen und therapeutischen Möglichkeiten sei die Lebenserwartung von Kindern, die bei der Geburt geschädigt wurden, deutlich gestiegen. Zugleich hätte sich die Rechtsprechung in Schadensersatzklagen zugunsten der geschädigten Kinder und ihrer Eltern entwickelt, so dass jetzt die Gesamtsummen, die von der Berufshaftlicht im Einzelfall zu übernehmen sind, stark angestiegen seien. Es gehe bei der Erhöhung der Haftpflichtprämie nicht um eine zwischenzeitlich erhöhte Schädigungsrate.